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Weiterbildung in Elektroberufen: Wege, Kosten, Zeit
Was nach dem EFZ möglich ist, was es wirklich kostet nach Abzug der Bundesbeiträge, wie lange es neben dem Job dauert und was jeder Abschluss rechtlich freischaltet. Mit Zahlen für die Zentralschweiz.
Stand Juli 2026 · neue Titel ab 1. Oktober 2026 berücksichtigt
Die kurze Antwort
Nach dem EFZ führen vier Wege weiter: Berufsprüfung BP mit eidgenössischem Fachausweis, Höhere Fachprüfung HFP mit eidgenössischem Diplom, Höhere Fachschule HF und Fachhochschule FH. Sie werden unterschiedlich finanziert, und genau das wird ständig verwechselt.
Bei BP und HFP zahlt der Bund 50 Prozent der Kurskosten zurück, aber erst nach der Prüfung und nicht auf alles. In der Zentralschweiz kommt ein zweiter Topf dazu. Was am Ende bleibt, steht weiter unten in Franken.
Löhne stehen nicht hier, sondern auf der Lohnseite. Die vertraglichen Grundlagen auf der GAV-Seite.
System
Neu ab 1. Oktober 2026: Professional Bachelor und Professional Master
Das ist die wichtigste Neuerung des Jahres und fehlt auf praktisch jeder bestehenden Seite. Ab 1. Oktober 2026 dürfen Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses der höheren Berufsbildung den Titelzusatz «Professional Bachelor» oder «Professional Master» zusammen mit ihrem geschützten Titel führen. Der eidgenössische Fachausweis aus einer Berufsprüfung und das Diplom einer höheren Fachschule stehen für «Professional Bachelor», das eidgenössische Diplom aus einer höheren Fachprüfung für «Professional Master». Der Zusatz gilt rückwirkend für alle, unabhängig davon, wann der Abschluss erworben wurde. Wer heute den Fachausweis Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit hat, darf sich ab Oktober also zusätzlich Professional Bachelor nennen, ohne etwas nachzuholen.
Grundlage: Medienmitteilung des Bundesrates «Massnahmen für die höhere Berufsbildung treten am 1. Oktober 2026 in Kraft», Beschluss vom 24. Juni 2026, Gesetzesrevision von den Räten am 19. Dezember 2025 verabschiedet. https://www.admin.ch/de/newnsb/AqnyNTEnktUheNCP6FOoj
Die Titel heissen seit 2017 anders, und danach wird trotzdem gesucht
Zwei gängige Bezeichnungen sind offiziell überholt. Aus dem «Elektro-Sicherheitsberater BP» ist der «Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit mit eidg. Fachausweis» geworden, aus dem «eidg. dipl. Elektroinstallateur HFP» der «Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte mit eidg. Diplom». Für Planende heisst die Berufsprüfung heute «Elektroprojektleiter Planung», die zugehörige höhere Fachprüfung «Dipl. Elektroplanungsexperte». Die aktuellen Prüfungsordnungen von EIT.swiss gelten ab 1. Januar 2026 und verwenden ausschliesslich die neuen Titel, ebenso die Niederspannungs-Installationsverordnung. Für die Seite heisst das: neue Titel als Hauptbezeichnung, alte Titel als Synonym im Text, weil danach gesucht wird. Wer bereits den alten Fachausweis Elektro-Sicherheitsberater besitzt, kommt über einen Aufbaulehrgang zum neuen Titel.
Grundlage: EIT.swiss, Prüfungsordnungen PO für BPEL, BPPL, BPGA sowie HFPEL und HFPPL, jeweils «gültig ab 01.01.2026»; Prüfungsordnung HFP Ziff. 3.3.1 Bst. b nennt als Alternative den Fachausweis «Elektro-Projektleiter» nach Reglement vom 25. Juni 2003. https://www.eit.swiss/de/bildung/weiterbildung/berufspruefung
Die vier Wege nach dem EFZ und wer sie bezahlt
Berufsprüfung BP und höhere Fachprüfung HFP gehören zur höheren Berufsbildung. Die Branche prüft, der Bund anerkennt die Prüfung, nicht den Kurs. Höhere Fachschule HF und Fachhochschule FH sind Schulen mit Bildungsgang, dort zählt der Schulabschluss. Das ist nicht bloss Systematik, sondern entscheidet über das Geld: BP und HFP werden über die Subjektfinanzierung des Bundes verbilligt, HF und FH nicht. Dort läuft die Finanzierung über die Kantone, und der ausgeschriebene Preis ist bereits der reduzierte Preis.
| Weg | Abschluss | Zulassung | Wer prüft | Finanzierung |
|---|---|---|---|---|
| Berufsprüfung BP | eidg. Fachausweis | EFZ plus 2 Jahre einschlägige Praxis (Montage-Elektriker 4 Jahre), Modulabschlüsse | Branche, im Elektro EIT.swiss | Bundesbeitrag 50 Prozent, max. CHF 9'500 |
| Höhere Fachprüfung HFP | eidg. Diplom | bestandene BP plus 1 Jahr Praxis, Modulabschlüsse, Praxisprojekt | Branche, EIT.swiss | Bundesbeitrag 50 Prozent, max. CHF 10'500 |
| Höhere Fachschule HF | dipl. Techniker/in HF | technisches EFZ plus einschlägige Anstellung von mind. 20 Std./Woche | die Schule, SBFI anerkennt den Bildungsgang | kantonal über HFSV, kein Bundesbeitrag |
| Fachhochschule FH | Bachelor of Science FH | EFZ plus Berufsmaturität | die Fachhochschule | kantonal, Semestergebühr HSLU CHF 800 |
Grundlage: SBFI, Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, sowie Infoflyer Version Mai 2025; EIT.swiss Prüfungsordnungen 2026 Ziff. 3.3; EDK, Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen HFSV. https://www.sbfi.admin.ch/de/bundesbeitraege-fuer-kurse-die-auf-eidgenoessische-pruefungen-vorbereiten
Die konkreten Abschlüsse im Elektro
EIT.swiss führt heute drei Berufsprüfungen und zwei höhere Fachprüfungen. Zwei Punkte, die auf keiner Vergleichsseite sauber stehen. Erstens: Die Berufsprüfung Telematik-Projektleiter und die höhere Fachprüfung Telematiker laufen aus. Sie wurden letztmals 2026 durchgeführt, der Anmeldeschluss für den letzten Termin war der 31. März 2026. Danach verlieren die Reglemente ihre Gültigkeit, weitere Prüfungen sind nicht vorgesehen. Wer heute in Richtung Kommunikations- und Gebäudetechnik will, geht über den Projektleiter Gebäudeautomation BP. Zweitens: Der Elektro-Teamleiter ist kein eidgenössischer Abschluss, sondern ein EIT.swiss-Verbandszertifikat. Er verkürzt die Berufsprüfung weniger stark, als oft behauptet wird, dazu unten mehr.
| Abschluss | Stufe | Zulassung zur Abschlussprüfung | Prüfungsgebühr EIT.swiss, exkl. MWST |
|---|---|---|---|
| Elektro-Teamleiter/in E-TL | EIT.swiss-Zertifikat, nicht eidgenössisch | EFZ Elektroinstallateur, Elektroplaner oder Telematiker; Montage-Elektriker EFZ plus 3 Jahre Praxis | Schulprüfung, keine EIT.swiss-Gebühr |
| Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit BP (früher Elektro-Sicherheitsberater) | eidg. Fachausweis | EFZ Elektroinstallateur oder Elektroplaner plus 2 Jahre NIV-Praxis unter fachkundiger Leitung, Montage-Elektriker EFZ plus 4 Jahre; dazu Modulabschlüsse und Praktikumsbericht | CHF 1'955, mit bestehendem BPPL CHF 1'475 |
| Elektroprojektleiter/in Planung BP | eidg. Fachausweis | EFZ Elektroinstallateur oder Elektroplaner plus 2 Jahre, Montage-Elektriker plus 4 Jahre; Modulabschlüsse | CHF 1'935, mit bestehendem BPEL CHF 1'675 |
| Projektleiter/in Gebäudeautomation BP | eidg. Fachausweis | 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung | CHF 1'675 |
| Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte/in HFP (früher eidg. dipl. Elektroinstallateur) | eidg. Diplom | bestandene BP Installation und Sicherheit plus mind. 1 Jahr Praxis, Modulabschlüsse, genehmigtes Praxisprojekt | CHF 1'995, mit bestehendem HFPPL CHF 1'530 |
| Dipl. Elektroplanungsexperte/in HFP | eidg. Diplom | bestandene BP Planung plus mind. 1 Jahr Praxis, Modulabschlüsse, Praxisprojekt | CHF 1'995, mit bestehendem HFPEL CHF 1'530 |
| Telematik-Projektleiter/in BP und Telematiker/in HFP | eidg. Fachausweis bzw. Diplom | läuft aus, letzte Durchführung 2026 | entfällt |
| Dipl. Techniker/in HF Elektrotechnik | HF-Diplom | technisches EFZ plus einschlägige Anstellung von mind. 20 Std./Woche im unbefristeten Arbeitsverhältnis | Schulprüfung |
| NDS HF Sicherheitsexperte/in von elektrischen Anlagen | Nachdiplomstudium HF | Tertiärabschluss; für die Praxisprüfung zusätzlich 3 Jahre Installationspraxis nach NIV Art. 8 | Praxisprüfung, keine eidg. Prüfung |
| Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnologie FH | Bachelor of Science FH | EFZ plus Berufsmaturität | Schulprüfung |
Grundlage: EIT.swiss Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung, Prüfungsgebühren Stand 2026; EIT.swiss «Letzte Durchführung der Berufs- und Höheren Fachprüfung Telematik (BT/HT)»: «werden diese Prüfungen letztmals im Jahr 2026 durchgeführt. Danach verlieren die Reglemente ihre Gültigkeit.» Zentraler Prüfungsort Zürich-Altstetten. https://www.eit.swiss/de/bildung/weiterbildung/hoehere-fachpruefung
HF und FH werden anders finanziert, und das wird ständig verwechselt
Die Subjektfinanzierung des Bundes gilt ausschliesslich für Kurse, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, also für Berufsprüfung und höhere Fachprüfung. Für Bildungsgänge der höheren Fachschulen gibt es keinen Bundesbeitrag, dort greift die interkantonale Vereinbarung HFSV. Der Wohnsitzkanton zahlt direkt an den Bildungsanbieter, weshalb die ausgeschriebene Semestergebühr bereits der reduzierte Preis ist und nachträglich nichts mehr zurückkommt. Ob der Wohnsitzkanton zahlt, muss vor Studienbeginn geklärt werden, das ist der häufigste teure Fehler auf diesem Weg. Für Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschulen gilt dasselbe, auch dort gibt es keine Bundesbeiträge. Ein Nachdiplomstudium NDS HF ist grundsätzlich nicht beitragsberechtigt, ausser es bereitet gleichzeitig auf eine eidgenössische Prüfung vor und steht auf der Meldeliste. Die Praxisprüfung nach Artikel 8 NIV ist keine eidgenössische Prüfung im Sinne der Subjektfinanzierung. Für die Copy heisst das: Der Satz «der Bund zahlt die Hälfte» stimmt für BP und HFP und stimmt für HF, NDS HF und FH ausdrücklich nicht.
Grundlage: SBFI-FAQ Absolvierende: Bildungsgänge der höheren Fachschulen werden durch die Kantone finanziert und sind nicht beitragsberechtigt, Ausnahme nur, wenn ein NDS HF gleichzeitig auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet und auf der Meldeliste steht; «Für Bachelor- oder Masterstudiengänge der Hochschulen können keine Bundesbeiträge beantragt werden». EDK, Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen HFSV; Juventus HF Elektrotechnik weist den Semesterpreis «abzüglich Kantonsbeiträge» aus. https://edk.ch/de/themen/bildungsfinanzierung/hoehere-fachschulen
Was es kostet
Bundesbeiträge: 50 Prozent zurück, aber nicht auf alles
Der Bund erstattet 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren, höchstens CHF 9'500 bei einer Berufsprüfung und höchstens CHF 10'500 bei einer höheren Fachprüfung. Das entspricht Kursgebühren von CHF 19'000 beziehungsweise CHF 21'000. Wer teurere Kurse besucht, bekommt nicht mehr, die effektive Quote sinkt dann unter 50 Prozent. Mehrere Kurse für dieselbe Prüfung dürfen bis zum Höchstbetrag kumuliert werden. Vier Punkte, die selten jemand kennt. Erstens: Der Anspruch entsteht mit dem Antritt der Prüfung, nicht mit dem Bestehen, wer durchfällt bekommt das Geld trotzdem. Zweitens: Die Prüfungsgebühr der eidgenössischen Prüfung ist nicht anrechenbar, dafür gibt es keine Bundesbeiträge, weil der Bund die Durchführung der Prüfung bereits direkt subventioniert. Drittens: Der Kurs muss im Jahr des Kursbeginns auf der Meldeliste des Bundes stehen und darf nicht kantonal subventioniert worden sein, das ist vor der Anmeldung zu prüfen. Viertens: Kursgebühren, die Dritte direkt an den Kursanbieter zahlen, reduzieren den Beitrag, finanzielle Unterstützung von Dritten an die absolvierende Person dagegen nicht. Wer sich vom Arbeitgeber unterstützen lässt, sollte die Rechnung also auf den eigenen Namen laufen lassen. Das Gesuch läuft über das Onlineportal des Bundes und muss innerhalb von zwei Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung eingereicht werden, der Kursbeginn darf höchstens sieben Jahre zurückliegen. Voraussetzung ist steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz im Zeitpunkt der Prüfungsverfügung, die Nationalität spielt keine Rolle. Ab CHF 1'000 anrechenbaren Kursgebühren wird ausbezahlt, der Mindestbeitrag liegt also bei CHF 500. Teilbeiträge während des Kurses sind möglich, wenn die letzte direkte Bundessteuer unter CHF 88 liegt und mindestens CHF 3'500 Kursgebühren bezahlt sind, dann muss die Prüfung innert fünf Jahren absolviert werden, sonst sind die Teilbeiträge zurückzuzahlen.
Grundlage: SBFI, Infoflyer «Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen», Version Mai 2025, wörtlich: «Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg», «Das Beitragsgesuch muss innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung eingereicht werden», «Der absolvierte vorbereitende Kurs darf nicht länger als 7 Jahre vor Eröffnung der Prüfungsverfügung begonnen haben», «Der gewählte Kurs muss im Jahr des Kursbeginns auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen», «darf nicht kantonal subventioniert worden sein», «die anrechenbaren Kursgebühren insgesamt mindestens 1000 Franken». SBFI-FAQ Absolvierende: «Für die Prüfungsgebühren können keine Bundesbeiträge beantragt werden»; Zahlungen Dritter direkt an den Kursanbieter reduzieren den Anspruch, Unterstützung an die Absolvierenden nicht. Antragsportal https://www.becc.admin.ch/becc/app/sufi, Abwicklung SDBB, bundesbeitraege@sdbb.ch. https://www.sbfi.admin.ch/de/faq-bundesbeitraege-eidgenoessische-pruefungen-absolventinnen-und-absolventen
Der zweite Geldtopf: die Paritätische Kommission der Zentralschweiz
Neben dem Bundesbeitrag zahlt die Paritätische Kommission des Zentralschweizer Elektro-Installationsgewerbes PK ZSE eine eigene Rückerstattung: pauschal CHF 2'000 für den Elektro-Teamleiter, CHF 3'000 für die Berufsprüfung Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit und CHF 5'000 für die höhere Fachprüfung Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte, festgelegt mit Kommissionsbeschluss vom 13. Februar 2025. Anspruch haben Arbeitnehmende, die dem GAV der Schweizerischen Elektrobranche unterstehen und bei der PK ZSE abrechnen, wobei der Arbeitgeber mit den Beiträgen nicht im Rückstand sein darf. Vier Unterschiede zum Bundesbeitrag, die in die Copy gehören. Die PK ZSE zahlt nur bei bestandener Prüfung, der Bund auch bei Nichtbestehen. Die Frist beträgt ein Jahr nach Prüfungsverfügung oder Kursende statt zwei Jahre. Entschädigt werden nur Kurskosten, ausdrücklich nicht Prüfungskosten, Mahlzeiten, Übernachtungen, Fahrspesen oder Lohnausfall. Und es gibt pro Art des Weiterbildungskurses nur einen einmaligen Anspruch. Wichtig: Die PK ZSE weist im Reglement darauf hin, dass die antragstellende Person selbst dafür verantwortlich ist, zusätzliche Beiträge gegenüber dem SBFI korrekt zu deklarieren. Das EAZ Horw rechnet in seinen eigenen Kostenübersichten Bundesbeitrag und PK-ZSE-Beitrag nebeneinander an. Nicht auf der Liste stehen die Planungsabschlüsse, der Gebäudeautomations-Projektleiter und alle HF- und FH-Wege. Ausserhalb der Zentralschweiz gilt das Reglement nicht, dort ist die zuständige Paritätische Kommission zu fragen.
Grundlage: PK ZSE, Weiterbildungsreglement mit Übergangsbestimmungen, in Kraft seit 01.01.2023, Beträge gemäss Kommissionsbeschluss vom 13.02.2025. Ziff. 1: «Die Arbeitnehmenden haben pro Art des Weiterbildungskurses nur einen einmaligen Entschädigungsanspruch», «Die Entschädigung erfolgt nur für die Kurskosten nicht aber für Prüfungskosten, Mahlzeiten, Übernachtungen, Fahrspesen, Lohnausfall». Ziff. 4: «Der Anspruch auf Weiterbildungsentschädigung entfällt ein Jahr nach Abschluss der entsprechenden Prüfung». Ziff. 6 zu den Bundesbeiträgen. Zusätzlich vergütet die PK ZSE Arbeitssicherheitskurse: Nothelferkurse CHF 50 und EAZ-Kurse CHF 100 pro unterstellte Person, für Kurse vom 01.01.2024 bis 31.12.2026. Zuständig für Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri, Zug und die Schwyzer Bezirke. https://www.pkzse.ch/weiterbildung
Was der Weg in der Zentralschweiz netto kostet
Die Rechnung nutzt die Preise des Elektro-Ausbildungszentrums Zentralschweiz EAZ in Horw, weil das der regional zuständige Anbieter ist und weil das EAZ die Nettorechnung auf seinen Lehrgangsseiten selbst offenlegt. Zwei Beobachtungen sind für die Copy brauchbar. Bei der höheren Fachprüfung trifft die Rechnung den Höchstbetrag exakt: CHF 21'000 mal 50 Prozent ergibt genau CHF 10'500. Bei der Berufsprüfung bleiben mit CHF 17'300 noch CHF 1'700 Luft bis zur Deckelgrenze von CHF 19'000, wer dort zusätzliche anrechenbare Kurse belegt, bekommt davon nochmals die Hälfte. Nicht in den Zahlen enthalten sind die Prüfungsgebühren der eidgenössischen Prüfungen, für den ganzen Weg CHF 1'955 plus CHF 1'995, also CHF 3'950 exkl. MWST, die direkt an EIT.swiss gehen und nicht subventioniert werden. Ebenfalls nicht enthalten sind die NIN 2025, Nachprüfungen und Spesen.
| Weg | Kurskosten brutto | Bundesbeitrag SBFI | PK ZSE Zentralschweiz | Netto |
|---|---|---|---|---|
| Elektro-Teamleiter E-TL (EAZ) | CHF 8'400, bei nicht angeschlossenem Arbeitgeber CHF 8'700 | keiner, kein eidgenössischer Abschluss | CHF 2'000 | CHF 6'400 bis 6'700 |
| Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit BP (EAZ) | CHF 17'300 | CHF 8'650 | CHF 3'000 | CHF 5'650 |
| Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte HFP (EAZ) | CHF 21'000 | CHF 10'500, Höchstbetrag exakt erreicht | CHF 5'000 | CHF 5'500 |
| Ganzer Weg EFZ bis eidg. Diplom über das EAZ | CHF 38'300 | CHF 19'150 | CHF 8'000 | CHF 11'150 plus CHF 3'950 Prüfungsgebühren |
| Dipl. Techniker HF Elektrotechnik (Beispiel Juventus) | CHF 3'340 pro Semester, CHF 20'040 über 6 Semester | keiner, stattdessen HFSV | nein | Schulpreis ist bereits der subventionierte Preis |
| NDS HF Sicherheitsexperte (ABB Technikerschule) | CHF 4'950 pro Semester, Gesamtbudget CHF 18'400 | keiner, Praxisprüfung nach NIV ist keine eidg. Prüfung | nein | CHF 18'400 |
| Bachelor FH Elektrotechnik (HSLU) | CHF 800 pro Semester plus Nebenkosten | keiner | nein | Studiengebühren rund CHF 4'800 über 6 Semester |
Grundlage: EAZ Horw, Lehrgangsseiten BPEL und HFPEL mit offengelegter Nettorechnung, sowie E-TL Infobroschüre Factsheet (Semestergebühr CHF 3'450, sechs Modulprüfungen à CHF 250 für Mitarbeitende von EIT.zentralschweiz-Mitgliedern, sonst à CHF 300); PK ZSE Weiterbildungsreglement; SBFI-Höchstbeträge; EIT.swiss Prüfungsgebühren 2026. https://eaz.ch/hfpel-elektroinstallations-und-sicherheitsexpertein/
Was es bringt
Wie lange der Weg neben dem Job dauert
Vom EFZ bis zum eidgenössischen Diplom sind es realistisch rund sieben Jahre, und das lässt sich nicht abkürzen, weil die Praxisjahre Zulassungsbedingung sind: zwei Jahre Praxis nach dem EFZ, zwei Jahre Lehrgang zur Berufsprüfung, ein Jahr Praxis mit dem Fachausweis, dann zwei Jahre Lehrgang zur höheren Fachprüfung. Der Montage-Elektriker EFZ braucht bis zur Zulassung zur Berufsprüfung vier statt zwei Jahre Praxis, sein Weg verlängert sich also um zwei Jahre. Achtung bei der Kommunikation: Das EAZ lässt Montage-Elektriker bereits mit zwei Jahren Praxis in den Lehrgang einsteigen, die vier Jahre müssen erst bis zur Abschlussprüfung nachgewiesen sein. Beim Unterrichtsformat gilt am EAZ zwei Abende pro Woche, Samstagvormittage und ein bis drei Tage pro Semester. Ab Februar 2027 testet das EAZ beim Lehrgang BPEL 27100 ein Pilotformat mit rund 50 Prozent Tagesunterricht, das die Unterrichtstage von rund 190 auf rund 140 senkt.
| Abschluss | Lehrgangsdauer | Vorgelagerte Praxis | Unterrichtsformat |
|---|---|---|---|
| Elektro-Teamleiter E-TL | 2 Semester, ca. 250 Lektionen | keine über das EFZ hinaus, Montage-Elektriker 3 Jahre bis zur Prüfung | 2 Abende plus Samstagvormittage |
| Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit BP | 4 Semester, ca. 746 Lektionen | 2 Jahre, Montage-Elektriker 4 Jahre bis zur Abschlussprüfung | 2 Abende plus Samstagvormittage, ab Februar 2027 Pilot mit 50 Prozent Tagesunterricht |
| Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte HFP | 4 Semester, ca. 608 Lektionen | 1 Jahr nach der Berufsprüfung | 2 Abende plus Samstagvormittage |
| Aufbau für bestehende Elektro-Sicherheitsberater | ca. 1 Jahr, 2 bis 3 Tage pro Monat | vorhandener Fachausweis | Teilzeit |
| Elektroprojektleiter Planung BP | 4 Semester | 2 bzw. 4 Jahre | ein Abend plus Samstag |
| Dipl. Techniker HF Elektrotechnik | 6 Semester, 3 Jahre | Anstellung mind. 20 Std./Woche | berufsbegleitend |
| NDS HF Sicherheitsexperte | 3 Semester plus Diplomarbeit | 3 Jahre Installationspraxis für die Praxisprüfung | berufsbegleitend |
| Bachelor FH Elektrotechnik (HSLU) | 6 Semester Vollzeit, berufsbegleitend länger | Berufsmaturität | je nach Modell |
Grundlage: EIT.swiss Prüfungsordnung BP 2026 Ziff. 3.3.1 (2 bzw. 4 Jahre) und Prüfungsordnung HFP 2026 Ziff. 3.3.1 Bst. d: «nach der Berufsprüfung mindestens ein Jahr Praxis in der einschlägigen Branche»; EAZ Horw Lehrgangsseiten BPEL und HFPEL, Pilotformat ab Februar 2027. https://eaz.ch/bpel-elektroprojektleiterin-installation-und-sicherheit/
Der eigentliche Grund für den Abschluss: was rechtlich freigeschaltet wird
Der stärkste Inhalt für diese Seite steht nicht in Lohntabellen, sondern in der Niederspannungs-Installationsverordnung. Fachkundig nach Artikel 8 Absatz 1 NIV ist, wer die höhere Fachprüfung als Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte bestanden hat. Ein Betrieb erhält die allgemeine Installationsbewilligung nur, wenn er eine fachkundige Person als fachkundigen Leiter so eingegliedert beschäftigt, dass sie die technische Aufsicht wirksam ausüben kann. Wer einen eigenen Elektrobetrieb führen oder als fachkundiger Leiter angestellt werden will, führt also kein Gespräch über Weiterbildung, sondern über eine gesetzliche Voraussetzung. Ein Detail mit direkter Wirkung auf die Personalplanung: Bei Teilzeit wird die Bewilligung nur erteilt, wenn der Beschäftigungsgrad mindestens 40 Prozent beträgt, die Arbeitsbelastung dem Beschäftigungsgrad entspricht und die Person insgesamt nicht mehr als zwei Betriebe betreut. Die Berufsprüfung reicht für die Fachkundigkeit nicht, schaltet aber die Kontrollbewilligung frei: Nach Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a NIV erhält sie, wer fachkundig ist oder diejenigen Prüfungsteile der Berufsprüfung als Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit bestanden hat, in denen die sicherheitsrelevanten Kompetenzen geprüft werden. Diese Formulierung stammt aus der Revision vom 29. November 2023 und gilt seit 1. Januar 2024, sie ist enger als die frühere Fassung und sollte wörtlich übernommen werden. Artikel 8 Absatz 2 NIV öffnet einen zweiten Weg zur Fachkundigkeit ohne höhere Fachprüfung: drei Jahre Installationspraxis unter Aufsicht einer fachkundigen Person, eine bestandene Praxisprüfung und dazu entweder EFZ Elektroinstallateur mit FH- oder HF-Diplom in Energie- und Elektrotechnik, oder ein verwandtes EFZ beziehungsweise die Maturität mit ETH-, FH- oder HF-Diplom, oder ein eidgenössisches Diplom eines nahe verwandten Berufs. Genau darauf zielt das Nachdiplomstudium NDS HF. Für Betriebselektriker gilt separat Artikel 13 NIV: EFZ Elektroinstallateur plus drei Jahre Praxis, verwandtes EFZ plus fünf Jahre, oder eine Prüfung des ESTI.
Grundlage: Niederspannungs-Installationsverordnung NIV, SR 734.27, Stand 1. Juli 2024. Art. 8 Abs. 1 wörtlich: «Fachkundig ist eine Person, welche die Höhere Fachprüfung (Meisterprüfung) als Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte bestanden hat»; Art. 8 Abs. 2 Bst. a bis c; Art. 9 Abs. 1 Bst. a und Abs. 3 Bst. a bis c; Art. 13 Abs. 1 Bst. a bis c; Art. 27 Abs. 1 Bst. a wörtlich: «sie fachkundig ist (Art. 8) oder diejenigen Prüfungsteile der Berufsprüfung als Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit bestanden hat, in denen die sicherheitsrelevanten Kompetenzen geprüft werden», Fassung gemäss V vom 29. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024, AS 2023 766. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/22/de
Was der Elektro-Teamleiter wirklich anrechnet
Hier kursiert eine falsche Zahl. Der Elektro-Teamleiter befreit nicht von zwei Prüfungsmodulen der Berufsprüfung. Wer die Zertifikatsprüfung bestanden und in den Fächern 2.3 Normen, Regeln der Technik, Arbeitssicherheit sowie 2.4 Schema- und Apparatekunde, Plankunde je mindestens die Note 4.0 erreicht hat, muss an der Schulprüfung zur Berufsprüfung im Modul 1 zwei Lernfelder nicht ablegen: Lernfeld 3.M1 Regeln der Technik und Lernfeld 4.M1 Technische Dokumentation. Das ist eine Erleichterung innerhalb eines Moduls, nicht der Wegfall von zwei Modulen. Zusätzliche Bedingung: Die Modulprüfungen dürfen nur durch EIT.swiss-anerkannte Schulen durchgeführt werden. An der Gesamtdauer bis zum Diplom ändert der Teamleiter nichts, er ist aber die günstigste Möglichkeit, früh Führungsverantwortung zu übernehmen, und in der Zentralschweiz mit CHF 2'000 PK-ZSE-Rückerstattung der billigste Einstieg.
Grundlage: EIT.swiss, Elektro-Teamleiter:in, Abschnitt «Anerkennung von Zertifikatsprüfungen Elektro-Teamleiter:in für die Berufsprüfung Elektroprojektleiter:in Installation und Sicherheit»: Note mind. 4.0 in den Fächern 2.3 und 2.4, dann entfallen Lernfeld 3.M1 und Lernfeld 4.M1 im Modul 1. https://www.eit.swiss/de/bildung/weiterbildungen/elektro-teamleiterin
Die Lohndifferenz, gerechnet mit den bereits publizierten Zahlen
Die folgenden Differenzen beruhen ausschliesslich auf den auf leonly.ch bereits publizierten Medianwerten und bleiben damit konsistent. Methodisch wichtig und in der Copy nicht zu überspielen: Das sind Medianlöhne verschiedener Funktionen, nicht Vorher-Nachher-Messungen an denselben Personen. Die korrekte Aussage lautet «Positionen mit diesem Abschluss werden im Median so bezahlt», nicht «du verdienst nach dem Kurs so viel mehr». Rechnet man den Nettoaufwand gegen die Differenz, ergibt sich die stärkste Zahl der Seite: Die Berufsprüfung kostet in der Zentralschweiz netto CHF 5'650 plus CHF 1'955 Prüfungsgebühr und steht einer Mediandifferenz von CHF 23'000 pro Jahr gegenüber, das sind rund vier Monate Lohndifferenz. Der ganze Weg bis zum eidgenössischen Diplom kostet netto CHF 11'150 plus CHF 3'950 Prüfungsgebühren gegen CHF 34'000 Mediandifferenz, also gut fünf Monate. Unabhängig davon garantiert der GAV Elektrobranche 2026 einen Sprung nach unten abgesichert: Der Mindestlohn für Teamleiter liegt bei CHF 5'600 pro Monat mal 13, also CHF 72'800, gegenüber CHF 4'500 bis 5'000 für den Elektroinstallateur EFZ, also CHF 58'500 bis 65'000. Das sind CHF 7'800 bis 14'300, und dieser Betrag ist kein Marktmedian, sondern eine Untergrenze.
| Von | Nach | Median vorher | Median nachher | Differenz | in Prozent |
|---|---|---|---|---|---|
| Montage-Elektriker EFZ | Elektroinstallateur EFZ | CHF 64'000 | CHF 75'000 | CHF 11'000 | 17 Prozent |
| Elektroinstallateur EFZ | Projektleiter Elektro | CHF 75'000 | CHF 98'000 | CHF 23'000 | 31 Prozent |
| Elektroplaner EFZ | Projektleiter Elektro | CHF 83'000 | CHF 98'000 | CHF 15'000 | 18 Prozent |
| Elektroinstallateur EFZ | Elektrotechniker HF | CHF 75'000 | CHF 90'000 | CHF 15'000 | 20 Prozent |
| Projektleiter Elektro | eidg. dipl. Elektroinstallateur | CHF 98'000 | CHF 109'000 | CHF 11'000 | 11 Prozent |
| Elektroinstallateur EFZ | eidg. dipl. Elektroinstallateur | CHF 75'000 | CHF 109'000 | CHF 34'000 | 45 Prozent |
| GAV-Minimum Elektroinstallateur EFZ | GAV-Minimum Teamleiter | CHF 58'500 bis 65'000 | CHF 72'800 | CHF 7'800 bis 14'300 | 12 bis 24 Prozent |
Grundlage: Medianwerte gemäss den auf leonly.ch bereits publizierten und konsistent zu haltenden Lohnbändern; GAV Elektrobranche 2026, Mindestlöhne pro Monat mal 13; Nettokosten gemäss EAZ Horw und PK ZSE, Prüfungsgebühren gemäss EIT.swiss 2026. Kausalität ist mit diesen Daten nicht belegt, nur die Niveaudifferenz zwischen Funktionen.
Die einzelnen Abschlüsse im Detail
Zu drei dieser Wege gibt es eine eigene Seite mit Zulassung, Kosten, Dauer und dem, was der Abschluss rechtlich freischaltet:
- Elektro-Projektleiter, eidgenössischer Fachausweis, Kontrollbewilligung und Haftung
- Elektro-Sicherheitsberater, die Kontrollpflichten nach NIV und wer abnehmen darf
- Elektrotechniker HF, drei Jahre berufsbegleitend, kantonale Finanzierung, Anschluss an die FH
Quellen
- Niederspannungs-Installationsverordnung NIV, SR 734.27, Stand 1. Juli 2024, Art. 8, 9, 13, 26, 27: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/22/de
- SBFI, Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten: https://www.sbfi.admin.ch/de/bundesbeitraege-fuer-kurse-die-auf-eidgenoessische-pruefungen-vorbereiten
- SBFI, FAQ Bundesbeiträge eidgenössische Prüfungen, Absolventinnen und Absolventen: https://www.sbfi.admin.ch/de/faq-bundesbeitraege-eidgenoessische-pruefungen-absolventinnen-und-absolventen
- SBFI, Infoflyer «Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen», Version Mai 2025: https://www.sbfi.admin.ch/dam/de/sd-web/EuAeDyYSPaLS/Flyer%20HBB_SBFI_A5_2025_DT_web.pdf
- SBFI, Antragsportal Subjektfinanzierung: https://www.becc.admin.ch/becc/app/sufi
- SBFI, Meldeliste der vorbereitenden Kurse: https://www.meldeliste.ch
- Bundesrat, Medienmitteilung «Massnahmen für die höhere Berufsbildung treten am 1. Oktober 2026 in Kraft», Professional Bachelor und Professional Master: https://www.admin.ch/de/newnsb/AqnyNTEnktUheNCP6FOoj
- SBFI, Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung: https://www.sbfi.admin.ch/de/massnahmenpaket-zur-staerkung-der-hoeheren-berufsbildung
- EIT.swiss, Berufsprüfung BPEL, BPPL, BPGA mit Prüfungsgebühren und Prüfungsordnungen gültig ab 01.01.2026: https://www.eit.swiss/de/bildung/weiterbildung/berufspruefung
- EIT.swiss, Höhere Fachprüfung HFPEL und HFPPL mit Prüfungsgebühren: https://www.eit.swiss/de/bildung/weiterbildung/hoehere-fachpruefung
- EIT.swiss, Letzte Durchführung der Berufs- und Höheren Fachprüfung Telematik (BT/HT): https://www.eit.swiss/de/bildung/weiterbildung/kommission-fuer-qualitaetssicherung/standard-titel
- EIT.swiss, Elektro-Teamleiter:in, Zulassung und Anerkennung von Lernfeldern: https://www.eit.swiss/de/bildung/weiterbildungen/elektro-teamleiterin
- EIT.swiss, Prüfungsordnung BPEL und BPPL, gültig ab 01.01.2026, PDF: https://www.eit.swiss/fileadmin/user_upload/documents/Berufsbildung/Hoehere_Berufsbildung/Berufspruefung/_de/PO2020_BPEL_BPPL_DEU_Zusammengefasst_2026.pdf
- EIT.swiss, Prüfungsordnung HFPEL und HFPPL, gültig ab 01.01.2026, PDF: https://www.eit.swiss/fileadmin/user_upload/documents/Berufsbildung/Hoehere_Berufsbildung/Hoehere_Fachpruefung/_de/PO2020_HFPEL_HFPPL_DEU_Zusammengefasst_2026.pdf
- PK ZSE, Weiterbildung und Beträge gemäss Kommissionsbeschluss 13.02.2025: https://www.pkzse.ch/weiterbildung
- PK ZSE, Weiterbildungsreglement mit Übergangsbestimmungen, PDF: https://www.pkzse.ch/_files/ugd/a43c39_84608c191c384d2c9a6ebf141d42621b.pdf
- EAZ Horw, BPEL Elektroprojektleiter:in Installation und Sicherheit, Kosten und Nettorechnung: https://eaz.ch/bpel-elektroprojektleiterin-installation-und-sicherheit/
- EAZ Horw, HFPEL Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte:in, Kosten und Nettorechnung: https://eaz.ch/hfpel-elektroinstallations-und-sicherheitsexpertein/
Alle Angaben ohne Gewähr. Massgeblich sind die Prüfungsordnungen der Trägerschaften, die Verfügungen des SBFI und die Reglemente der jeweiligen Schule in der gültigen Fassung. Stand 31. Juli 2026.