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Als Elektriker diskret eine neue Stelle finden

Wer sich umsieht, während er angestellt ist, hat ein Problem: Die Branche in der Zentralschweiz ist klein. Hier steht, wie ein Wechsel abläuft, ohne dass es jemand mitbekommt, und was technisch dagegen spricht, dass etwas durchsickert.

Die kurze Antwort

Ein diskreter Wechsel steht und fällt mit einer Frage: Wer darf deinen Namen sehen, und wann? Bei uns niemand, bevor du für genau diesen einen Betrieb zugestimmt hast. Nicht pauschal, sondern namentlich, Betrieb für Betrieb.

Das ist keine Kulanz, sondern Vorschrift. Art. 19 Abs. 1 lit. b der Arbeitsvermittlungsverordnung verbietet einer Vermittlerin, Auskünfte über dich einzuholen oder weiterzugeben, ohne dass du zugestimmt hast.

Was du sonst noch wissen willst, steht auf Für Elektriker. Was in der Zentralschweiz bezahlt wird, auf der Lohnseite.

Wo es wirklich durchsickert

Die meisten glauben, das Risiko liege beim Vermittler. Das ist selten der Fall. In einer Branche, in der sich die Betriebsinhaber von der Berufsschule kennen, sickert es an anderen Stellen durch:

  • Auf Jobportalen mit sichtbarem Lebenslauf. Wer sein Profil auf einer Plattform offen schaltet, wird von jedem gefunden, der dort sucht. Auch vom eigenen Chef, der gerade selbst eine Stelle besetzt.
  • Bei Referenzanfragen. Ein Anruf beim aktuellen Arbeitgeber ist der klassische Fehler. Er passiert, wenn niemand vorher geklärt hat, wer angerufen werden darf.
  • Über die Blindbewerbung. Wer sein Dossier an fünf Betriebe schickt, hat fünf Stellen, an denen es liegen bleibt, weitergereicht oder im Pausenraum besprochen wird.
  • Beim Vorstellungsgespräch zur Bürozeit. Ein Termin am Dienstag um zehn erklärt sich schlecht.
  • Auf LinkedIn. Wer dort plötzlich das Profil aufräumt und «Open to work» setzt, sendet ein Signal an alle Kontakte, den Chef eingeschlossen.

Gegen die ersten drei hilft eine Vermittlerin, die nichts ohne Freigabe tut. Gegen die letzten zwei hilft nur, sie zu lassen.

Wie ein diskreter Wechsel abläuft

Vier Schritte, und du entscheidest bei jedem, ob es weitergeht.

1

Gespräch, ohne Papier

Zehn Minuten am Telefon oder ein Kaffee ausserhalb der Arbeitszeit. Kein Dossier, kein Lebenslauf, kein Anschreiben. Wir klären, was du machst, was du verdienst und was sich ändern müsste.

2

Anonymes Profil

Wir legen ein Profil an, das deinen Namen nicht enthält. Nur Rolle, Erfahrung in Jahren, Region, Spezialgebiete und Kündigungsfrist. So steht es auch im öffentlichen Pool, mit einer Nummer statt einem Namen.

3

Du gibst frei, einzeln

Passt eine Stelle, nennen wir dir den Betrieb, bevor er dich kennt. Erst wenn du zu diesem einen Betrieb Ja sagst, geht dein Name raus. Sagst du Nein, erfährt der Betrieb nicht einmal, dass es dich gibt.

4

Termine, die sich erklären lassen

Gespräche legen wir auf den Abend, den Samstag oder deine Ferien. Kein Betrieb in dieser Branche wundert sich darüber, alle machen es so.

Der Punkt, an dem die meisten Vermittlungen unsauber werden

Viele arbeiten mit einer Pauschalfreigabe: Du unterschreibst einmal, dass Profile weitergegeben werden dürfen, und danach entscheidet der Vermittler, an wen. Das ist bequem für ihn und riskant für dich.

Bei uns gibt es diese Pauschale nicht. Jede Weitergabe braucht eine eigene Zustimmung für einen namentlich genannten Betrieb. Das ist mehr Aufwand, und es ist der einzige Grund, warum Fachkräfte mit uns überhaupt reden.

Die Sperrliste

Beim ersten Gespräch fragen wir nach Betrieben, bei denen du nie vorgestellt werden willst. Meist sind das drei bis fünf: der aktuelle Arbeitgeber, ein früherer, bei dem es nicht gut endete, und der Betrieb, in dem ein Familienmitglied arbeitet.

Diese Liste steht in deinem Profil ganz oben. Sie wird bei jedem Abgleich zuerst geprüft, und sie ist der einzige Teil deines Profils, den wir dir bei der telefonischen Bestätigung alle 90 Tage aktiv noch einmal vorlesen. Betriebe ändern sich, Übernahmen passieren, und eine veraltete Sperrliste ist gefährlicher als keine.

Was mit deinen Daten passiert

Wer was zu sehen bekommt, und wann.
AngabeIm öffentlichen PoolBeim Betrieb, nach deiner Freigabe
Nameneinja
Fotoneinnein, wir verlangen keines
Aktueller Arbeitgeberneinnur wenn du es willst
Beruf und Abschlussjaja
Berufsjahrejaja
Regiongrob, etwa «Raum Luzern Nord»genauer, nach Absprache
Kündigungsfristjaja
Lohnvorstellungneinja, das ist der Zweck
Sperrlisteneinnein, die sieht niemand ausser uns

Referenzen holen wir nie ohne deine vorgängige Zustimmung ein, und wir sprechen ausschliesslich mit den Auskunftspersonen, die du uns selbst nennst und namentlich freigibst. Nicht mit deinem aktuellen Chef, ausser du sagst es ausdrücklich.

Vollständig steht das in der Datenschutzerklärung.

Was dir das Gesetz garantiert

Bei der privaten Arbeitsvermittlung in der Schweiz gilt nicht nur das Datenschutzgesetz, sondern zusätzlich das Arbeitsvermittlungsgesetz mit eigenen, strengeren Regeln:

  • Keine Auskünfte ohne Zustimmung. Art. 19 Abs. 1 lit. b AVV verbietet der Vermittlerin, Erkundigungen über dich einzuholen oder Angaben weiterzugeben, wenn du nicht zugestimmt hast.
  • Widerruf jederzeit. Du kannst deine Einwilligung formlos und ohne Begründung zurückziehen. Auf den Hinweis darauf hast du einen Anspruch (Art. 19 Abs. 4 AVV).
  • Kostenlos. Eine Vermittlerin darf von dir höchstens eine Einschreibgebühr von 45 Franken und höchstens 5 Prozent des ersten Bruttojahreslohns verlangen. Wir verlangen beides nicht, für dich ist es vollständig kostenlos.
  • Keine Knebelklauseln. Nach Art. 8 Abs. 2 AVG sind Abreden nichtig, die dich zur Ausschliesslichkeit verpflichten oder dazu, doppelt zu zahlen. Du darfst dich parallel selbst bewerben und andere Vermittler beauftragen.
  • Bewilligungspflicht. Wer regelmässig vermittelt, braucht eine kantonale Bewilligung. Ob jemand sie hat, kannst du selbst nachschlagen: so prüfst du das.

Was du selbst tun kannst

  • Kein Profil offen schalten. Weder auf Jobportalen noch auf LinkedIn. Wer gefunden werden will, ohne sichtbar zu sein, meldet sich bei jemandem, der ihn nicht öffentlich listet.
  • Private Kontaktdaten verwenden. Nicht die Geschäftsadresse, nicht die Geschäftsnummer. Das klingt banal und ist der häufigste Fehler.
  • Sperrliste vollständig nennen. Auch den Betrieb, bei dem dein Schwager arbeitet. Wir können nur sperren, was wir kennen.
  • Referenzen vorbereiten, nicht improvisieren. Überlege dir vorher, wer über dich sprechen darf. Ein ehemaliger Vorgesetzter, der nicht mehr im Betrieb ist, ist meist die sicherste Wahl.
  • Nicht kündigen, bevor unterschrieben ist. Selbstverständlich, und trotzdem passiert es.

Häufige Fragen

Erfährt mein Chef, dass ich mich umsehe?

Von uns nicht. Dein Profil im öffentlichen Pool enthält keinen Namen und kein Foto, sondern eine Nummer, deine Rolle, deine Berufsjahre und eine grobe Region. Dein Name geht erst an einen Betrieb, wenn du diesem einen Betrieb namentlich zugestimmt hast. Deinen aktuellen Arbeitgeber setzen wir ausserdem auf die Sperrliste, dann taucht er in keinem Abgleich auf.

Was, wenn mein Chef selbst bei euch eine Stelle meldet?

Dann greift die Sperrliste. Wir gleichen jede eingehende Vakanz zuerst gegen die Sperrlisten im Pool ab. Du erscheinst bei diesem Betrieb nicht, und der Betrieb erfährt nicht, dass wir dich haben. Das ist genau der Fall, für den die Sperrliste da ist, und in einer Region dieser Grösse kommt er vor.

Muss ich einen Lebenslauf schicken?

Nein. Für das erste Gespräch brauchen wir gar nichts. Wenn es konkret wird und du einem Betrieb zugestimmt hast, hilft ein Lebenslauf, aber auch dann reicht oft eine Zusammenfassung, die wir mit dir zusammen erstellen. Zeugnisse verlangen wir nicht von uns aus.

Wie lange bleiben meine Daten bei euch?

Solange du im Pool bleiben willst. Alle 90 Tage rufen wir an und fragen, ob es noch stimmt. Wer nicht mehr wechseln will, fliegt raus. Du kannst jederzeit formlos sagen, dass wir löschen sollen, eine Nachricht an hallo@leonly.ch genügt, und es braucht keine Begründung.

Kostet mich das etwas?

Nein, nichts. Weder eine Einschreibgebühr noch eine Provision noch kostenpflichtige Zusatzangebote. Bezahlt wird von dem Betrieb, der jemanden einstellt. Das Gesetz erlaubt zwar eine Gebühr zulasten von Stellensuchenden, wir verlangen sie nicht.

Rechtsgrundlagen: Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG, SR 823.11), Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV, SR 823.111), insbesondere Art. 19, und Gebührenverordnung (GebV-AVG, SR 823.113). Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Stand 31. Juli 2026.

Der nächste Schritt

Zehn Minuten. Dann weisst du, was möglich ist.

Kein Dossier, keine Anmeldung, keine Verpflichtung. Ein Gespräch, in dem du erfährst, was in der Zentralschweiz für dein Profil bezahlt wird und welche Betriebe gerade suchen.

Oder schreib an hallo@leonly.ch. Am besten von deiner privaten Adresse.