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Start · Was eine Personalvermittlung kostet

Was kostet eine Personalvermittlung in der Schweiz?

Zwanzig öffentlich publizierte Honorarmodelle Schweizer Vermittler, nebeneinander gestellt und auf denselben Lohn gerechnet. Dazu, was das Gesetz vorschreibt und was frei verhandelbar ist.

Erhoben Juli 2026 · alle Sätze aus öffentlich zugänglichen Preisseiten und AGB

Die kurze Antwort

Üblich sind in der Schweiz 10 bis 20 Prozent des Bruttojahreslohns, fällig bei Stellenantritt. Nach oben ist die Spannweite offen: Der höchste öffentlich publizierte Satz, den wir gefunden haben, liegt bei 28 Prozent.

Der Prozentsatz allein sagt wenig. Manche Anbieter verlangen zusätzlich eine Grundpauschale von CHF 4'000 bis 8'000, bevor die Suche beginnt, dazu ein separates Werbebudget. Ein tiefer Prozentsatz mit Grundpauschale kann teurer sein als ein hoher ohne.

Der oft zitierte Deckel von 5 Prozent gilt nicht für Sie. Er steht in der Gebührenverordnung zum Arbeitsvermittlungsgesetz und betrifft ausschliesslich das, was ein Vermittler von einer stellensuchenden Person verlangen darf. Gegenüber Arbeitgebenden ist das Honorar frei.

Die vier Honorarmodelle

In der Schweiz sind vier Modelle verbreitet. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wann Geld fliesst und wer das Risiko trägt, wenn die Stelle nicht besetzt wird.

Honorarmodelle in der Schweizer Personalvermittlung.
ModellWann fälligBandbreiteWer trägt das Risiko
Reines Erfolgshonorar bei Stellenantritt 10 – 25 % der Vermittler
Grundpauschale plus Erfolgshonorar teils vorab, teils bei Antritt CHF 4'000 – 8'000 plus 11 – 14 % geteilt
Retainer, dreiteilig je ein Drittel bei Auftrag, Vorstellung, Antritt 20 – 28 % der Betrieb
Personalverleih laufend, pro Stunde Marge auf den Stundenlohn der Verleiher

Der Personalverleih ist rechtlich etwas ganz anderes: Dort bleibt der Verleiher Arbeitgeber, und der Betrieb zahlt laufend statt einmalig. Wann welches Modell günstiger ist, rechnen wir auf einer eigenen Seite durch: Personalvermittlung oder Temporärbüro.

Zwanzig Anbieter im Vergleich

Alle Angaben stammen aus öffentlich zugänglichen Preisseiten und AGB, erhoben im Juli 2026. Wo ein Anbieter nichts publiziert, steht das ausdrücklich da. Wir bewerten hier niemanden, wir stellen nebeneinander, was publiziert ist.

Publizierte Honorarsätze Schweizer Personalvermittler, Stand Juli 2026. Alle Sätze auf den Bruttojahreslohn, zuzüglich Mehrwertsteuer.
AnbieterModellSatzBesonderheit
Senevita (Einkaufs-AGB)Flat10 %Vorgabe eines Arbeitgebers an Vermittler
AIDAS Personalgestaffelt10 – 14 %Mindesthonorar CHF 4'000
Jobster Recruiting (Horw LU)Pauschale plus Satz11 % + CHF 4'000Werbebudget zusätzlich
Nexplorezweistufig12 / 15 %Grenze bei CHF 90'000
Hans Leuteneggergestaffelt, 7 Stufen12 – 22 %ab CHF 200'000 individuell
ABP (publiziert über Ernst Schweizer AG)gestaffelt12 – 17 %Höchstbetrag CHF 20'000
Leonly (diese Website)gestaffelt12 / 14 / 16 %keine Pauschale, kein Höchstbetrag
Esprit Personalberatunggestaffelt, 7 Stufen11 – 17 %Mindesthonorar CHF 4'000
Paul Wicki Personal (Rotkreuz ZG)gestaffelt, 5 Stufen13 – 20 %Teilzeit auf 100 % hochgerechnet
Universal-JobPaket plus Erfolg14 – 20 %Publikationspakete separat
Syntegon (Einkaufs-AGB)gestaffelt14 – 21 %Boni zählen zur Hälfte mit
persona servicegestaffelt, 5 Stufen12 – 25 %steilste gefundene Staffel
Rockendrei Modelle18 – 25 %Einstieg ab CHF 0
Roger GermRetainer, zwei- oder dreiteilig20 – 25 %Teilzahlung bei Auftragsstart
Sanli-LemppFlat plus Pauschale28 %zusätzlich CHF 12'500 in gewissen Fällen
die-personalberatung.chErfolgshonorarnicht publiziert12 Monate Garantie

Bemerkenswert an dieser Aufstellung ist weniger die Spannweite als ihre Struktur: Zwölf der sechzehn Anbieter mit publiziertem Satz staffeln nach Lohnhöhe. Ein einziger Satz für alle Positionen ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Auffällig ist auch, wer die tiefsten Sätze durchsetzt: Senevita, Securitas, Securiton und AMAG sind keine Vermittler, sondern grosse Arbeitgeber. Sie publizieren in ihren Einkaufsbedingungen, was sie einem Vermittler höchstens zu zahlen bereit sind, bei Securiton etwa maximal 10 Prozent bis CHF 80'000. Wer Verhandlungsmacht hat, nutzt sie.

Dasselbe Beispiel bei jedem Anbieter

Ein Elektroinstallateur EFZ mit CHF 78'000 Bruttojahreslohn, also knapp über dem Median für diesen Beruf in der Schweiz. Was kostet die Vermittlung bei welchem Anbieter? Alle Beträge zuzüglich Mehrwertsteuer.

Vermittlung eines Elektroinstallateurs EFZ, Bruttojahreslohn CHF 78'000. Gerechnet mit den oben publizierten Sätzen, Stand Juli 2026.
AnbieterAngewandter SatzHonorarDazu
Senevita (Einkaufsvorgabe)10 %CHF 7'800keine Zusatzkosten publiziert
Leonly12 %CHF 9'360nichts
Nexplore12 %CHF 9'360keine Zusatzkosten publiziert
AIDAS Personal12 %CHF 9'360keine Zusatzkosten publiziert
Esprit Personalberatung13 %CHF 10'140keine Zusatzkosten publiziert
Paul Wicki Personal13 %CHF 10'140keine Zusatzkosten publiziert
Hans Leutenegger14 %CHF 10'920keine Zusatzkosten publiziert
ABP14 %CHF 10'920keine Zusatzkosten publiziert
Syntegon (Einkaufsvorgabe)14 %CHF 10'920keine Zusatzkosten publiziert
Jobster Recruiting11 %CHF 8'580+ CHF 4'000 vorab, + Werbebudget
persona service18 %CHF 14'040keine Zusatzkosten publiziert
Roger Germ20 – 25 %CHF 15'600 – 19'500anteilig vorab fällig
Sanli-Lempp28 %CHF 21'840ggf. + CHF 12'500

Der Fall Jobster zeigt, warum der Prozentsatz allein irreführt. Mit 11 Prozent hat der Anbieter den zweittiefsten Satz der Liste. Rechnet man die Grundpauschale von CHF 4'000 dazu, kostet dieselbe Vermittlung CHF 12'580 statt 8'580, und das Werbebudget ist darin noch nicht enthalten. Wer Angebote vergleicht, muss die Franken vergleichen, nicht die Prozente.

Was das Gesetz vorschreibt

Beim Honorar gegenüber Arbeitgebenden gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO sagt es in seinen Weisungen wörtlich: «Gegenüber den Arbeitgebenden ist der Vermittlungsbetrieb grundsätzlich frei, was sein Entgelt anbelangt.»

Der 5-Prozent-Deckel betrifft die andere Seite. Die Gebührenverordnung zum Arbeitsvermittlungsgesetz begrenzt in Art. 3, was ein Vermittler von einer stellensuchenden Person verlangen darf: höchstens 5 Prozent des ersten Bruttojahreslohns, dazu höchstens 45 Franken Einschreibgebühr. Der Randtitel des Artikels sagt es ausdrücklich: «zu Lasten von Stellensuchenden». Diese Zahl wird regelmässig fälschlich auf Arbeitgeberhonorare bezogen.

Eine Grenze gibt es trotzdem. Art. 417 des Obligationenrechts erlaubt dem Richter, einen unverhältnismässig hohen Mäklerlohn für die Vermittlung eines Einzelarbeitsvertrags auf Antrag herabzusetzen. Das ist die einzige echte Obergrenze, und sie greift erst bei einem groben Missverhältnis.

Bewilligungspflicht: Wer regelmässig und gegen Entgelt Arbeit vermittelt, braucht eine kantonale Bewilligung nach Art. 2 AVG. Ob ein Anbieter sie hat, lässt sich im öffentlichen Verzeichnis des SECO nachschlagen.

Nachbesetzungsgarantie

Fast alle Anbieter geben eine Garantie für den Fall, dass die vermittelte Person früh wieder geht. Sie unterscheiden sich in zwei Punkten grundsätzlich: Dauer und Art.

Bei der Art gibt es zwei Lager. Rückerstattung heisst, ein Teil des Honorars kommt zurück, meist gestaffelt nach Monat. Ersatzsuche heisst, der Vermittler sucht kostenlos noch einmal, das Geld bleibt bei ihm.

Publizierte Garantien, Stand Juli 2026.
AnbieterDauerArt
die-personalberatung.ch12 Monatekostenlose Ersatzsuche
Jobster (Modell Intensiv)6 Monatekostenlose Ersatzsuche
Leonly3 Monatekostenlose Ersatzsuche
Jobster (Modell Standard)3 Monatekostenlose Ersatzsuche
Hans Leutenegger3 MonateRückerstattung 50 / 25 / 10 %
Paul Wicki Personal3 MonateRückerstattung 50 / 25 / 10 %, 100 % bei Nichtantritt
ABP3 MonateRückerstattung 85 / 70 / 50 %
Esprit Personalberatung3 MonateRückerstattung 100 / 50 / 50 %
AIDAS Personal3 MonatePreisermässigung 50 / 40 / 30 %
Universal-Job3 MonateRückerstattung 70 %
NexploreProbezeitRückerstattung 75 %, 100 % bei Nichtantritt
persona service2 MonateRückerstattung 50 / 25 %, nur bei Kündigung durch die Person
Sanli-LemppkeineHaftung wegbedungen

Solche Rückerstattungsabreden sind zulässig. Die SECO-Weisungen halten ausdrücklich fest, dass es «zum Teil üblich» ist, dem Arbeitgebenden einen Teil der Provision zurückzuerstatten, wenn das Arbeitsverhältnis früh endet.

Welche Art besser ist, hängt von Ihrer Lage ab. Wer die Stelle dringend besetzt braucht, ist mit einer Ersatzsuche besser bedient. Wer nach einem Fehlgriff lieber selbst weitersucht, will Geld zurück. Wir bieten die Ersatzsuche, und wir sagen es hier so deutlich, weil man das vor der Unterschrift wissen sollte.

Worauf Sie achten sollten

  • Grundpauschale und Werbebudget. Rechnen Sie beides in den Gesamtpreis ein, bevor Sie Prozentsätze vergleichen.
  • Was zählt zum Bruttojahreslohn? Manche Anbieter rechnen Boni, Geschäftsfahrzeug oder Zielprämien mit. Syntegon etwa zählt 50 Prozent des Bonus bei voller Zielerreichung dazu. Das kann die Basis spürbar erhöhen.
  • Teilzeit. Wird auf ein volles Pensum hochgerechnet oder auf dem tatsächlichen Lohn abgerechnet? Der Unterschied ist bei 60 Prozent erheblich.
  • Nachwirkung. Wie lange bleibt der Honoraranspruch bestehen, wenn Sie die Person später doch anstellen? AIDAS nennt zwölf Monate, auch bei indirekter Anstellung.
  • Wann genau entsteht der Anspruch? Bei Zusendung des Dossiers, beim Gespräch oder erst bei Unterschrift? Mehr dazu auf Vermittlungsvertrag Schweiz.
  • Bewilligung prüfen. Zwei Minuten im SECO-Verzeichnis, und Sie wissen, ob der Anbieter überhaupt vermitteln darf.

Häufige Fragen

Was kostet eine Personalvermittlung in der Schweiz im Durchschnitt?

Bei den Anbietern mit publiziertem Satz liegt die übliche Spanne bei 10 bis 20 Prozent des Bruttojahreslohns, fällig bei Stellenantritt. Für einen Elektroinstallateur mit CHF 78'000 Jahreslohn sind das rund CHF 7'800 bis 15'600. Einzelne Anbieter verlangen mehr, bis 28 Prozent. Achten Sie auf Grundpauschalen: Sie kommen bei manchen Modellen mit CHF 4'000 bis 8'000 obendrauf.

Darf eine Personalvermittlung mehr als 5 Prozent verlangen?

Von einem Arbeitgeber ja. Die 5 Prozent aus der Gebührenverordnung zum AVG gelten nur gegenüber stellensuchenden Personen. Das SECO hält in seinen Weisungen fest, dass der Vermittlungsbetrieb gegenüber Arbeitgebenden beim Entgelt grundsätzlich frei ist. Eine Grenze zieht erst Art. 417 OR, der einen unverhältnismässig hohen Mäklerlohn gerichtlich herabsetzbar macht.

Muss ich etwas zahlen, wenn niemand eingestellt wird?

Das hängt vom Modell ab. Beim reinen Erfolgshonorar zahlen Sie nichts. Bei Modellen mit Grundpauschale ist der vorab bezahlte Teil in der Regel auch dann fällig, wenn die Suche ergebnislos bleibt. Beim Retainer, wie ihn Roger Germ anbietet, wird ein Teil bereits bei Auftragserteilung fällig. Fragen Sie das ausdrücklich, bevor Sie unterschreiben.

Was kostet es, wenn die Person nach zwei Monaten wieder geht?

Bei einer Rückerstattungsgarantie kommt je nach Anbieter zwischen 25 und 70 Prozent des Honorars zurück, gestaffelt nach Monat. Bei einer Ersatzsuche bleibt das Geld beim Vermittler, er sucht dafür kostenlos noch einmal. Beides ist zulässig und beides ist üblich. Wichtig ist, dass Sie vor der Unterschrift wissen, welches der beiden Sie bekommen.

Ist ein Temporärbüro günstiger als eine Vermittlung?

Kurzfristig ja, langfristig nicht. Beim Verleih zahlen Sie laufend eine Marge auf den Stundenlohn, bei der Vermittlung einmalig. Ab einer bestimmten Einsatzdauer kippt die Rechnung. Wir haben das für einen Elektrobetrieb durchgerechnet: Personalvermittlung oder Temporärbüro.

Offenlegung

Diese Seite wird von Leonly herausgegeben, einer Personalvermittlung für Elektroberufe in Luzern. Wir stehen in beiden Tabellen mit drin, an der Stelle, an die uns unser publizierter Satz stellt, und nicht weiter oben.

Alle Angaben über andere Anbieter stammen aus deren öffentlich zugänglichen Preisseiten und AGB. Wir bewerten niemanden. Wenn Sie als Anbieter eine Korrektur wünschen, schreiben Sie an hallo@leonly.ch, wir prüfen und ändern.

Wer sonst noch auf Elektro spezialisiert ist: Anbieter im Überblick. Anbieter in Luzern nach Fachgebiet: Übersicht Luzern. Worauf im Vertrag zu achten ist: Vermittlungsvertrag Schweiz. Unsere eigenen Konditionen im Detail: So funktioniert's.

Quellen

  • Publizierte Preisseiten und AGB der genannten Anbieter, abgerufen im Juli 2026. Wo ein Anbieter mehrere Modelle führt, ist das Modell in der Tabelle benannt.
  • Einkaufsbedingungen gegenüber Personaldienstleistern von Senevita, Securitas, Securiton, AMAG Group und Syntegon Schweiz, öffentlich publiziert.
  • Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG, SR 823.11), Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV, SR 823.111) und Gebührenverordnung (GebV-AVG, SR 823.113)
  • SECO, Weisungen und Erläuterungen zum AVG und zur AVV (PAVV), insbesondere Ziff. 2.8.2.1 zur Provision
  • Obligationenrecht, Art. 412 bis 418 (Mäklervertrag), insbesondere Art. 417
  • Verzeichnis der bewilligten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe, SECO

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Preise können sich ändern, massgeblich ist immer die Offerte des jeweiligen Anbieters. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Stand 31. Juli 2026.