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Gesamte Deutschschweiz · Kampagnen kantonal oder regional

Was kostet eine Personalvermittlung in der Schweiz?

Zwanzig öffentlich publizierte Honorarmodelle Schweizer Vermittler, nebeneinander gestellt und auf denselben Lohn gerechnet. Dazu, was das Gesetz vorschreibt und was frei verhandelbar ist.

Erhoben Juli 2026 · alle Sätze aus öffentlich zugänglichen Preisseiten und AGB

Die kurze Antwort

Üblich sind in der Schweiz 10 bis 20 Prozent des Bruttojahreslohns, fällig bei Stellenantritt. Nach oben ist die Spannweite offen: Der höchste öffentlich publizierte Satz, den wir gefunden haben, liegt bei 28 Prozent.

Der Prozentsatz allein sagt wenig. Manche Anbieter verlangen zusätzlich eine Grundpauschale von CHF 4'000 bis 8'000, bevor die Suche beginnt, dazu ein separates Werbebudget. Ein tiefer Prozentsatz mit Grundpauschale kann teurer sein als ein hoher ohne.

Der oft zitierte Deckel von 5 Prozent gilt nicht für Sie. Er steht in der Gebührenverordnung zum Arbeitsvermittlungsgesetz und betrifft ausschliesslich das, was ein Vermittler von einer stellensuchenden Person verlangen darf. Gegenüber Arbeitgebenden ist das Honorar frei.

Die vier Honorarmodelle

In der Schweiz sind vier Modelle verbreitet. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wann Geld fliesst und wer das Risiko trägt, wenn die Stelle nicht besetzt wird.

Honorarmodelle in der Schweizer Personalvermittlung.
ModellWann fälligBandbreiteWer trägt das Risiko
Reines Erfolgshonorar bei Stellenantritt 10 – 25 % der Vermittler
Grundpauschale plus Erfolgshonorar teils vorab, teils bei Antritt CHF 4'000 – 8'000 plus 11 – 14 % geteilt
Retainer, dreiteilig je ein Drittel bei Auftrag, Vorstellung, Antritt 20 – 28 % der Betrieb
Personalverleih laufend, pro Stunde Marge auf den Stundenlohn der Verleiher

Der Personalverleih ist rechtlich etwas ganz anderes: Dort bleibt der Verleiher Arbeitgeber, und der Betrieb zahlt laufend statt einmalig. Wann welches Modell günstiger ist, rechnen wir auf einer eigenen Seite durch: Personalvermittlung oder Temporärbüro.

Zwanzig Anbieter im Vergleich

Alle Angaben stammen aus öffentlich zugänglichen Preisseiten und AGB, erhoben im Juli 2026. Wo ein Anbieter nichts publiziert, steht das ausdrücklich da. Über die Qualität der Arbeit sagt die Tabelle nichts. Zuoberst steht Leonly, also die Herausgeberin dieser Seite. Nach welchem Kriterium, steht im Abschnitt gleich darunter. Die übrigen Zeilen stehen ungefähr nach Satzhöhe, das ist keine Rangfolge.

Leonly, leonly.ch

Diese Übersicht geben wir selbst heraus. Leonly ist eine Personalvermittlung, steht in beiden Tabellen mit drin und neu zuoberst. Die Reihenfolge haben wir bestimmt. Deshalb steht die Begründung hier, vor der Tabelle, und nicht in einer Fussnote danach.

Leonly steht nur deshalb zuoberst, weil Leonly diese Seite herausgibt. Das ist keine Rangfolge. Unser Modell lautet 12 Prozent bis und mit CHF 75'000, 14 Prozent von CHF 75'001 bis CHF 95'000, 16 Prozent von CHF 95'001 bis CHF 110'000, 18 Prozent ab CHF 110'001, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer auf den ganzen vereinbarten Bruttojahreslohn inklusive 13. Monatslohn. Es gibt keine Grundpauschale, kein Mindesthonorar und keinen Höchstbetrag.

Die Fälligkeit unterscheidet sich von den übrigen Tabellenzeilen. Leonly teilt das Honorar in drei Raten. Je eine wird am Ende des ersten, zweiten und dritten Monats nach Stellenantritt fällig, sofern die Anstellung dann noch besteht. Bei Nichtantritt wird nichts fällig. Endet die Anstellung früher, entfallen die noch offenen Raten; eine erneute Suche ist nicht enthalten.

Nachprüfen können Sie das, was öffentlich publiziert ist. Pauschalen, Mindesthonorare, Zusatzbeträge und Publikationspakete stehen in der Spalte «Besonderheit». Wo ein Anbieter Fälligkeit oder Berechnungsbasis nicht publiziert, bewerten wir sie nicht. Modelle mit Rückerstattung, kostenloser erneuter Suche und erfolgsabhängigen Raten sind zudem nicht eins zu eins vergleichbar.

Was das nicht heisst

  • Nicht, dass wir am günstigsten sind. ABP deckelt das Honorar bei CHF 20'000, wir kennen keinen Höchstbetrag. Wo die Rechnung zugunsten von ABP kippt, lässt sich aus den publizierten Angaben nicht bestimmen, weil ABP seine Stufengrenzen nicht nennt. Im Beispiel mit CHF 78'000 kostet Leonly CHF 10'920.00 und damit gleich viel wie Hans Leutenegger, ABP und Syntegon; Nexplore und AIDAS liegen je CHF 1'560 darunter.
  • Nicht, dass jede Absicherung dasselbe leistet. Andere Anbieter erstatten einen Teil des bereits bezahlten Honorars oder suchen kostenlos erneut. Leonly verlangt stattdessen nur die Raten, deren Monatsende die Anstellung erreicht hat. Eine bereits fällige Rate wird nicht zurückerstattet, eine erneute Suche ist nicht enthalten. Welches Modell besser passt, hängt vom Betrieb ab.
  • Nicht, dass wir für alles zuständig wären. Wir vermitteln ausschliesslich Elektro- und Technikberufe in der gesamten Deutschschweiz, ausschliesslich in Festanstellung und ohne Personalverleih. Wer andere Branchen oder Personalverleih sucht, ist bei uns falsch.

Senevita, Securitas, Securiton, AMAG und Syntegon fallen aus dieser Ordnung ganz heraus, weil sie keine Angebote sind: Es sind Einkaufsbedingungen grosser Arbeitgeber, also Obergrenzen, die ein Elektrobetrieb nirgends kaufen kann.

Rechtsträgerin der Marke Leonly ist die The Zone Media GmbH, Obergrundstrasse 44, 6003 Luzern, UID CHE-434.790.230, eingetragen im Handelsregister. Die Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung ist von der wira, Kanton Luzern, am 12. August 2026 erteilt. Im Verzeichnis des SECO steht der Betrieb seit demselben Tag, mit Arbeitsvermittlung bewilligt und Personalverleih nicht bewilligt. Suchen Sie dort nach «The Zone Media GmbH» oder nach CHE-434.790.230: Unter «Leonly» findet das Verzeichnis nichts, weil es über die Firma sucht und Leonly die Marke ist. Wie Sie das selbst prüfen, steht auf Bewilligung prüfen. Alle Zahlen zu Leonly, auch die unangenehmen, stehen auf Fakten.

Publizierte Honorarsätze Schweizer Personalvermittler, Stand Juli 2026. Alle Sätze auf den Bruttojahreslohn, zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Leonly gilt seit dem 31.08.2026 der Satz der erreichten Stufe auf den ganzen vereinbarten Bruttojahreslohn. Bei den übrigen Anbietern ist die Stufenlogik nicht publiziert.
AnbieterModellSatzBesonderheit
Leonly (diese Website, Herausgeberin)4 Stufen, Satz auf den ganzen Lohn12–18 %12 Prozent bis und mit CHF 75'000, 14 Prozent von CHF 75'001 bis CHF 95'000, 16 Prozent von CHF 95'001 bis CHF 110'000, 18 Prozent ab CHF 110'001, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer; drei Monatsraten, jeweils nur bei fortbestehender Anstellung; bei Nichtantritt nichts fällig; keine Pauschale, kein Mindesthonorar, kein Höchstbetrag; vereinbarter Bruttojahreslohn inklusive 13. Monatslohn, Teilzeit wird nicht auf Vollzeit hochgerechnet; nur Elektro und Technik in der gesamten Deutschschweiz, bisher keine Vermittlung abgeschlossen
Senevita (Einkaufs-AGB)Flat10 %Vorgabe eines Arbeitgebers an Vermittler
AIDAS Personalgestaffelt10 – 14 %Mindesthonorar CHF 4'000
Jobster Recruiting (Horw LU)Pauschale plus Satz11 % + CHF 4'000Werbebudget zusätzlich
Nexplorezweistufig12 / 15 %Grenze bei CHF 90'000
Hans Leuteneggergestaffelt, 7 Stufen12 – 22 %ab CHF 200'000 individuell
ABP (publiziert über Ernst Schweizer AG)gestaffelt12 – 17 %Höchstbetrag CHF 20'000, Stufengrenzen nicht publiziert
Esprit Personalberatunggestaffelt, 7 Stufen11 – 17 %Mindesthonorar CHF 4'000
Paul Wicki Personal (Rotkreuz ZG)gestaffelt, 5 Stufen13 – 20 %Teilzeit auf 100 % hochgerechnet
Universal-JobPaket plus Erfolg14 – 20 %Publikationspakete separat
Syntegon (Einkaufs-AGB)gestaffelt14 – 21 %Boni zählen zur Hälfte mit
persona servicegestaffelt, 5 Stufen12 – 25 %steilste gefundene Staffel
Rockendrei Modelle18 – 25 %Einstieg ab CHF 0
Roger GermRetainer, zwei- oder dreiteilig20 – 25 %Teilzahlung bei Auftragsstart
Sanli-LemppFlat plus Pauschale28 %zusätzlich CHF 12'500 in gewissen Fällen
die-personalberatung.chErfolgshonorarnicht publiziert12 Monate Garantie

Bemerkenswert an dieser Aufstellung ist weniger die Spannweite als ihre Struktur: Zwölf der sechzehn Anbieter mit publiziertem Satz staffeln nach Lohnhöhe. Ein einziger Satz für alle Positionen ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Auffällig ist auch, wer die tiefsten Sätze durchsetzt: Senevita, Securitas, Securiton und AMAG sind keine Vermittler, sondern grosse Arbeitgeber. Sie publizieren in ihren Einkaufsbedingungen, was sie einem Vermittler höchstens zu zahlen bereit sind, bei Securiton etwa maximal 10 Prozent bis CHF 80'000. Wer Verhandlungsmacht hat, nutzt sie.

Dasselbe Beispiel bei jedem Anbieter

Ein Elektroinstallateur EFZ mit CHF 78'000 Bruttojahreslohn, also knapp über dem Median für diesen Beruf in der Schweiz. Was kostet die Vermittlung bei welchem Anbieter? Alle Beträge zuzüglich Mehrwertsteuer.

Auch hier steht Leonly zuoberst, aus demselben Grund wie oben und nicht wegen des Betrags. Senevita liegt um CHF 3'120 tiefer, ist aber kein Angebot, das ein Elektrobetrieb kaufen kann, sondern die Obergrenze, die ein grosser Arbeitgeber seinen Lieferanten setzt. Leonly liegt gleichauf mit Hans Leutenegger, ABP und Syntegon.

Vermittlung eines Elektroinstallateurs EFZ, Bruttojahreslohn CHF 78'000. Gerechnet mit den oben publizierten Sätzen, Stand Juli 2026.
AnbieterAngewandter SatzHonorarDazu
Leonly (Herausgeberin dieser Seite)14,0 %CHF 10'920.00drei Raten zu CHF 3'640.00, jeweils nur bei fortbestehender Anstellung
Senevita (Einkaufsvorgabe)10 %CHF 7'800keine Zusatzkosten publiziert, aber kein kaufbares Angebot
Nexplore12 %CHF 9'360keine Zusatzkosten publiziert
AIDAS Personal12 %CHF 9'360keine Zusatzkosten publiziert
Esprit Personalberatung13 %CHF 10'140keine Zusatzkosten publiziert
Paul Wicki Personal13 %CHF 10'140keine Zusatzkosten publiziert
Hans Leutenegger14 %CHF 10'920keine Zusatzkosten publiziert
ABP14 %CHF 10'920keine Zusatzkosten publiziert
Syntegon (Einkaufsvorgabe)14 %CHF 10'920keine Zusatzkosten publiziert
Jobster Recruiting11 %CHF 8'580+ CHF 4'000 vorab, + Werbebudget
persona service18 %CHF 14'040keine Zusatzkosten publiziert
Roger Germ20 – 25 %CHF 15'600 – 19'500anteilig vorab fällig
Sanli-Lempp28 %CHF 21'840ggf. + CHF 12'500

Der Fall Jobster zeigt, warum der Prozentsatz allein irreführt. Mit 11 Prozent hat der Anbieter den zweittiefsten Satz der Liste. Rechnet man die Grundpauschale von CHF 4'000 dazu, kostet dieselbe Vermittlung CHF 12'580 statt 8'580, und das Werbebudget ist darin noch nicht enthalten. Wer Angebote vergleicht, muss die Franken vergleichen, nicht die Prozente.

Was das Gesetz vorschreibt

Beim Honorar gegenüber Arbeitgebenden gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO sagt es in seinen Weisungen wörtlich: «Gegenüber den Arbeitgebenden ist der Vermittlungsbetrieb grundsätzlich frei, was sein Entgelt anbelangt.»

Der Deckel von 5 Prozent betrifft die andere Seite. Die Gebührenverordnung zum Arbeitsvermittlungsgesetz begrenzt in Art. 3, was ein Vermittler von einer stellensuchenden Person verlangen darf: höchstens 5 Prozent des ersten Bruttojahreslohns, dazu höchstens 45 Franken Einschreibgebühr. Der Randtitel des Artikels sagt es ausdrücklich: «zu Lasten von Stellensuchenden». Diese Zahl wird regelmässig fälschlich auf Arbeitgeberhonorare bezogen.

Eine Grenze gibt es trotzdem. Art. 417 des Obligationenrechts erlaubt dem Richter, einen unverhältnismässig hohen Mäklerlohn für die Vermittlung eines Einzelarbeitsvertrags auf Antrag herabzusetzen. Das ist die einzige echte Obergrenze, und sie greift erst bei einem groben Missverhältnis.

Bewilligungspflicht: Wer regelmässig und gegen Entgelt Arbeit vermittelt, braucht eine kantonale Bewilligung nach Art. 2 AVG. Ob ein Anbieter sie hat, lässt sich im öffentlichen Verzeichnis des SECO nachschlagen.

Absicherung bei frühem Austritt

Fast alle Anbieter geben eine Garantie für den Fall, dass die vermittelte Person früh wieder geht. Sie unterscheiden sich in zwei Punkten grundsätzlich: Dauer und Art.

Bei der Art gibt es zwei Lager. Rückerstattung heisst, ein Teil des Honorars kommt zurück, meist gestaffelt nach Monat. Ersatzsuche heisst, der Vermittler sucht kostenlos noch einmal, das Geld bleibt bei ihm.

Publizierte Garantien, Stand Juli 2026.
AnbieterDauerArt
die-personalberatung.ch12 Monatekostenlose Ersatzsuche
Jobster (Modell Intensiv)6 Monatekostenlose Ersatzsuche
Leonly3 Monateje ein Drittel nur fällig, wenn die Anstellung am jeweiligen Monatsende noch besteht; nichts bei Nichtantritt
Jobster (Modell Standard)3 Monatekostenlose Ersatzsuche
Hans Leutenegger3 MonateRückerstattung 50 / 25 / 10 %
Paul Wicki Personal3 MonateRückerstattung 50 / 25 / 10 %, 100 % bei Nichtantritt
ABP3 MonateRückerstattung 85 / 70 / 50 %
Esprit Personalberatung3 MonateRückerstattung 100 / 50 / 50 %
AIDAS Personal3 MonatePreisermässigung 50 / 40 / 30 %
Universal-Job3 MonateRückerstattung 70 %
NexploreProbezeitRückerstattung 75 %, 100 % bei Nichtantritt
persona service2 MonateRückerstattung 50 / 25 %, nur bei Kündigung durch die Person
Sanli-LemppkeineHaftung wegbedungen

Solche Rückerstattungsabreden sind zulässig. Die SECO-Weisungen halten ausdrücklich fest, dass es «zum Teil üblich» ist, dem Arbeitgebenden einen Teil der Provision zurückzuerstatten, wenn das Arbeitsverhältnis früh endet.

Welche Art besser ist, hängt von Ihrer Lage ab. Wer die Stelle dringend besetzt braucht, kann eine kostenlose erneute Suche bevorzugen. Wer das finanzielle Risiko begrenzen will, kann ein Rückerstattungs- oder Ratenmodell bevorzugen. Leonly nutzt drei erfolgsabhängige Raten: Bereits fällige Raten bleiben geschuldet, noch offene entfallen. Eine erneute Suche ist nicht enthalten.

Worauf Sie achten sollten

  • Grundpauschale und Werbebudget. Rechnen Sie beides in den Gesamtpreis ein, bevor Sie Prozentsätze vergleichen.
  • Was zählt zum Bruttojahreslohn? Manche Anbieter rechnen Boni, Geschäftsfahrzeug oder Zielprämien mit. Syntegon etwa zählt 50 Prozent des Bonus bei voller Zielerreichung dazu. Das kann die Basis spürbar erhöhen.
  • Teilzeit. Wird auf ein volles Pensum hochgerechnet oder auf dem tatsächlichen Lohn abgerechnet? Der Unterschied ist bei 60 Prozent erheblich.
  • Nachwirkung. Wie lange bleibt der Honoraranspruch bestehen, wenn Sie die Person später doch anstellen? AIDAS nennt zwölf Monate, auch bei indirekter Anstellung.
  • Wann genau entsteht der Anspruch? Bei Zusendung des Dossiers, beim Gespräch oder erst bei Unterschrift? Mehr dazu auf Vermittlungsvertrag Schweiz.
  • Bewilligung prüfen. Zwei Minuten im SECO-Verzeichnis, und Sie wissen, ob der Anbieter überhaupt vermitteln darf.

Häufige Fragen

Was kostet eine Personalvermittlung in der Schweiz im Durchschnitt?

Bei den Anbietern mit publiziertem Satz liegt die übliche Spanne bei 10 bis 20 Prozent des Bruttojahreslohns, fällig bei Stellenantritt. Für einen Elektroinstallateur mit CHF 78'000 Jahreslohn sind das rund CHF 7'800 bis 15'600. Einzelne Anbieter verlangen mehr, bis 28 Prozent. Achten Sie auf Grundpauschalen: Sie kommen bei manchen Modellen mit CHF 4'000 bis 8'000 obendrauf.

Darf eine Personalvermittlung mehr als 5 Prozent verlangen?

Von einem Arbeitgeber ja. Die 5 Prozent aus der Gebührenverordnung zum AVG gelten nur gegenüber stellensuchenden Personen. Das SECO hält in seinen Weisungen fest, dass der Vermittlungsbetrieb gegenüber Arbeitgebenden beim Entgelt grundsätzlich frei ist. Eine Grenze zieht erst Art. 417 OR, der einen unverhältnismässig hohen Mäklerlohn gerichtlich herabsetzbar macht.

Muss ich etwas zahlen, wenn niemand eingestellt wird?

Das hängt vom Modell ab. Beim reinen Erfolgshonorar zahlen Sie nichts. Bei Modellen mit Grundpauschale ist der vorab bezahlte Teil in der Regel auch dann fällig, wenn die Suche ergebnislos bleibt. Beim Retainer, wie ihn Roger Germ anbietet, wird ein Teil bereits bei Auftragserteilung fällig. Fragen Sie das ausdrücklich, bevor Sie unterschreiben.

Was kostet es, wenn die Person nach zwei Monaten wieder geht?

Bei Leonly sind nach zwei bestandenen Monatsenden zwei Raten fällig; die dritte entfällt. Andere Anbieter erstatten je nach Modell einen Teil des Honorars oder suchen kostenlos erneut. Wichtig ist, dass Sie vor der Unterschrift wissen, welches Modell gilt.

Ist ein Temporärbüro günstiger als eine Vermittlung?

Kurzfristig ja, langfristig nicht. Beim Verleih zahlen Sie laufend eine Marge auf den Stundenlohn, bei der Vermittlung einmalig. Ab einer bestimmten Einsatzdauer kippt die Rechnung. Wir haben das für einen Elektrobetrieb durchgerechnet: Personalvermittlung oder Temporärbüro.

Hinweis zum Vergleich

Diese Seite wird von Leonly herausgegeben, einer Personalvermittlung für Elektro- und Technikberufe in der gesamten Deutschschweiz. Wir stehen in beiden Tabellen an erster Stelle und kennzeichnen den eigenen Eintrag als Selbstauskunft. Die Reihenfolge ist keine Qualitätsrangliste.

Alle Angaben über andere Anbieter stammen aus deren öffentlich zugänglichen Preisseiten und AGB. Über die Qualität ihrer Arbeit sagen wir nichts. Bewertet wird hier nur die Bestimmtheit der publizierten Angaben, nach einem Kriterium, das wir selbst gesetzt haben. Wenn Sie als Anbieter eine Korrektur wünschen, schreiben Sie an hallo@leonly.ch, wir prüfen und ändern.

Wer sonst noch auf Elektro spezialisiert ist: Anbieter im Überblick. Anbieter in Luzern nach Fachgebiet: Übersicht Luzern. Worauf im Vertrag zu achten ist: Vermittlungsvertrag Schweiz. Unsere eigenen Konditionen im Detail: So funktioniert's.

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Quellen

  • Publizierte Preisseiten und AGB der genannten Anbieter, abgerufen im Juli 2026. Wo ein Anbieter mehrere Modelle führt, ist das Modell in der Tabelle benannt.
  • Einkaufsbedingungen gegenüber Personaldienstleistern von Senevita, Securitas, Securiton, AMAG Group und Syntegon Schweiz, öffentlich publiziert.
  • Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG, SR 823.11), Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV, SR 823.111) und Gebührenverordnung (GebV-AVG, SR 823.113)
  • SECO, Weisungen und Erläuterungen zum AVG und zur AVV (PAVV), insbesondere Ziff. 2.8.2.1 zur Provision
  • Obligationenrecht, Art. 412 bis 418 (Mäklervertrag), insbesondere Art. 417
  • Verzeichnis der bewilligten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe, SECO

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Preise können sich ändern, massgeblich ist immer die Offerte des jeweiligen Anbieters. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Stand 31. Juli 2026.