Datenschutz-Einstellungen

Sie entscheiden über jeden Dienst separat. Notwendige Funktionen bleiben aktiv; Werbepersonalisierung bleibt immer ausgeschaltet.

hallo@leonly.ch · 041 563 85 59
Gesamte Deutschschweiz · Kampagnen kantonal oder regional

Datenschutzerklärung

Wie wir mit Ihren Daten umgehen, wie lange wir sie behalten, und was wir mit den Daten von Fachkräften ausdrücklich nicht tun.

Diese Erklärung gilt für leonly.ch, zugehörige Anmeldeseiten sowie für Vakanzmeldungen von Betrieben, Anmeldungen von Fachkräften, Telefonate und E-Mails. Sie richtet sich nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), der Datenschutzverordnung (DSV) und nach den besonderen Vorschriften für die private Arbeitsvermittlung (AVG und AVV).

Eines vorweg, weil es für die Datenbearbeitung den Unterschied macht: Leonly betreibt Festvermittlung. Keinen Personalverleih, keine Temporärarbeit. Der Arbeitsvertrag entsteht direkt zwischen dem Betrieb und der Fachkraft, wir werden nie Arbeitgeberin. Deshalb gelten für uns die Datenschutzregeln der Vermittlung (Art. 7 AVG, Art. 19 AVV), nicht jene des Verleihs.

Wer für die Bearbeitung verantwortlich ist

Leonly ist eine Marke. Verantwortlich im Sinn des DSG ist die Gesellschaft dahinter:

The Zone Media GmbH
Marke: Leonly
Obergrundstrasse 44, 6003 Luzern
UID CHE-434.790.230
Telefon: 041 563 85 59
E-Mail: hallo@leonly.ch

Die Obergrundstrasse 44 ist Geschäftsadresse und seit der Publikation der Sitzverlegung am 07.08.2026 auch der eingetragene Sitz.

Für alle Fragen zum Datenschutz genügt eine formlose Nachricht an hallo@leonly.ch. Sie landen damit direkt bei der Geschäftsleitung, nicht in einem Ticketsystem.

Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung

Die The Zone Media GmbH verfügt über die Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung nach Art. 2 des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG). Bewilligungsbehörde ist die WAS Wirtschaft Arbeit Soziales, wira, Kanton Luzern, erteilt am 12.08.2026. Der Betrieb ist im öffentlichen Verzeichnis der bewilligten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO eingetragen: Eintrag im Verzeichnis VZAVG. Wichtig für die Suche: Der Eintrag lautet auf «The Zone Media GmbH». Suchen Sie dort nach diesem Namen oder nach der Firmennummer CHE-434.790.230, nicht nach «Leonly». Wer nach «Leonly» sucht, findet nichts, weil Leonly die Marke ist und die Bewilligung auf die Rechtsträgerin lautet. Der Eintrag führt die Arbeitsvermittlung als bewilligt und den Personalverleih als nicht bewilligt. Beides entspricht dem, was hier steht: Wir vermitteln in Festanstellung und verleihen kein Personal. Eine Bewilligungsnummer gibt es nicht, die Urkunde trägt keine. Wie Sie das selbst prüfen, steht auf Bewilligung selbst prüfen.

Welche Daten wir bearbeiten

Wenn Sie als Betrieb eine Vakanz melden

  • Name des Betriebs, Ansprechperson, Funktion, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Angaben zur offenen Stelle: Rolle, Arbeitsort, Pensum, Termin, Lohnrahmen
  • Was Sie uns sonst zur Stelle und zum Betrieb erzählen
  • Verlauf unserer Korrespondenz und Notizen aus Telefonaten

Pflichtfelder sind nur die Stelle und Ihre Telefonnummer. Alles Weitere ist freiwillig.

Wenn Sie als Fachkraft in den Pool kommen

  • Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnregion
  • Beruf, Ausbildung, Fachausweise, Berufserfahrung, Kündigungsfrist
  • Was Sie suchen: Lohnvorstellung, Arbeitsweg, Art der Tätigkeit, Wunschtermin
  • Firmen, bei denen Sie ausdrücklich nicht vorgestellt werden wollen
  • Notizen aus unseren Gesprächen und das Datum der letzten telefonischen Bestätigung
  • Unterlagen, die Sie uns von sich aus schicken, etwa Lebenslauf und Zeugnisse

Wir verlangen kein Foto, keinen Strafregisterauszug, keinen Betreibungsauszug und keine Angaben zu Ihrer Gesundheit. Im Regelfall enthält Ihr Dossier deshalb keine besonders schützenswerten Personendaten im Sinn von Art. 5 lit. c DSG. Wenn im Einzelfall doch solche Angaben anfallen, etwa weil Sie eine gesundheitliche Einschränkung von sich aus nennen, bearbeiten wir sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung und geben sie nie ohne Ihre Freigabe weiter.

Wenn Sie ein Anmeldeformular benutzen

  • Ihre Antworten, etwa Qualifikation, Region, Verfügbarkeit und Lohnangaben
  • Name, Telefonnummer, freiwillige E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Postleitzahl
  • Wortlaut, Version und Zeitpunkt Ihrer Einwilligung sowie die aufgerufene Seite
  • technische Nutzungsdaten sowie die Herkunft der Anmeldung

Die Angaben werden in unserer Datenbank gespeichert und für die Bearbeitung in unser Kandidatenmanagement übertragen. Welche Daten zu Messzwecken an externe Anbieter gehen, steht im Abschnitt zu Cookies und Messung.

Wenn Sie diese Website besuchen

Beim Aufruf einer Seite fallen beim Hoster technisch bedingt Serverlogdaten an. Erfasst werden IP-Adresse, Zeitpunkt des Zugriffs, aufgerufene Seite, übermittelte Datenmenge sowie Browser- und Systemangaben. Die IP-Adresse ist ein Personendatum, auch wenn wir sie niemandem zuordnen können.

Die Serverlogs dienen dem technischen Betrieb, der Sicherheit und der Fehlersuche. Daneben verwenden wir die unten einzeln genannten Messwerkzeuge. In den Anmeldeseiten erfassen zusätzlich technische Nutzungsdaten und die Herkunft einer Anmeldung. Formulareingaben werden nicht an Clarity oder Google Analytics übermittelt.

Daten, die wir nicht bei Ihnen selbst erheben

Es kommt vor, dass wir Angaben über eine Person nicht von ihr selbst erhalten. Drei Fälle sind möglich:

  • Ein Betrieb nennt uns den Namen einer Fachkraft, die er gerne hätte.
  • Wir sprechen eine Fachkraft an, deren Beruf öffentlich einsehbar ist.
  • Wir holen eine Referenz ein, nachdem die Person das ausdrücklich freigegeben hat.

Es geht dabei um dieselben Kategorien wie oben: Name und Kontaktdaten, Beruf, Qualifikation und Berufserfahrung, bei einer Referenz zusätzlich die Einschätzung der Auskunftsperson zur bisherigen Arbeit (Art. 19 Abs. 3 DSG).

In allen drei Fällen informieren wir die betroffene Person über die Bearbeitung, spätestens einen Monat nachdem wir die Daten erhalten haben, und in jedem Fall vorher, falls wir die Daten schon früher weitergeben (Art. 19 Abs. 5 DSG).

Referenzen holen wir nie ohne vorgängige Zustimmung ein. Das verlangt Art. 19 Abs. 1 lit. b AVV. Wir gehen darüber hinaus und sprechen ausschliesslich mit den Auskunftspersonen, die Sie uns selbst nennen und namentlich freigeben.

Wozu wir die Daten bearbeiten

  • Vermittlung. Fachkräfte und Betriebe zusammenbringen, Profile besprechen, Gespräche organisieren, den Abschluss begleiten.
  • Pool pflegen. Alle 90 Tage telefonisch bestätigen, ob eine Person noch wechseln will und ob die Angaben stimmen.
  • Kontakt. Anfragen beantworten, zurückrufen, Korrespondenz führen.
  • Abrechnung und Nachweis. Honorarrechnungen, Buchhaltung, Prüfung der drei Raten, Nachweise gegenüber Behörden.
  • Betrieb der Website. Auslieferung, Sicherheit, Fehlersuche.
  • Marketing messen. Anzeigen und abgeschickte Anmeldungen auswerten.
  • Kandidaturen verwalten. Anmeldungen speichern und für Rückruf, Prüfung und Vermittlung bearbeiten.

Wir verwenden die Daten für die hier beschriebenen Zwecke. Ändert sich ein Zweck wesentlich, passen wir diese Erklärung an und informieren betroffene Personen, wo dies nach Art und Umfang der Änderung erforderlich ist.

Worauf wir uns dabei stützen

Das Schweizer Datenschutzgesetz verlangt von privaten Unternehmen nicht für jede einzelne Bearbeitung eine Rechtsgrundlage. Nötig wird eine Rechtfertigung dort, wo eine Bearbeitung in Ihre Persönlichkeit eingreift (Art. 30 und 31 DSG). Wir arbeiten auf zwei Ebenen:

  • Vertrag und Vertragsanbahnung. Die normale Vermittlungsarbeit beruht auf dem Verhältnis, das Sie mit uns eingehen, wenn Sie eine Vakanz melden oder sich anmelden (Art. 31 Abs. 2 lit. a DSG). Dazu kommt unser Interesse, den Vermittlungsauftrag sorgfältig zu erfüllen.
  • Ausdrückliche Einwilligung. Reserviert für die heiklen Schritte: die Weitergabe Ihres Profils an einen bestimmten Betrieb, das Einholen von Referenzen und die Bearbeitung besonders schützenswerter Daten (Art. 6 Abs. 7 lit. a DSG, Art. 19 AVV).

Für die Vermittlung gilt zusätzlich eine strengere Schranke als für andere Branchen. Art. 7 Abs. 3 AVG sagt es kurz: Wir dürfen Daten über Stellensuchende und über offene Stellen nur bearbeiten, soweit und solange sie für die Vermittlung erforderlich sind, und wir haben sie geheim zu halten. Das schützt beide Seiten. Auch die Vakanz eines Betriebs ist bei uns vertraulich und wird nicht ohne Auftrag öffentlich ausgeschrieben.

Was wir mit Kandidatendaten nicht tun

Vier Zusagen, auf denen unser Pool beruht

  • Kein Profil geht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an einen Betrieb. Auch nicht anonymisiert, wenn Sie das nicht wollen. Sie erfahren vorher, um welchen Betrieb es geht, und entscheiden dann.
  • Ihr Name und Ihr aktueller Arbeitgeber erscheinen nie öffentlich. Öffentliche Kurzprofile enthalten keine Angaben, über die Sie direkt identifiziert oder kontaktiert werden können.
  • Wir verkaufen keine Kandidatendossiers. Antworten, Gesprächsnotizen, Lebensläufe und Zeugnisse übermitteln wir nicht an Werbeplattformen.
  • Firmen, die Sie ausschliessen, bekommen Ihr Profil nicht, auch dann nicht, wenn sie danach fragen.

Die erste Zusage geht weiter, als das Gesetz verlangt. Art. 19 Abs. 2 lit. b AVV erlaubt einer Vermittlerin, ein Profil im Hinblick auf einen bevorstehenden Vertragsabschluss ohne besondere Zustimmung an einen Kunden weiterzugeben. Wir machen das nicht. Wer im Pool ist, entscheidet in jedem einzelnen Fall selbst. Das ist unsere eigene Regel, keine gesetzliche Pflicht, und wir halten uns daran, weil der Pool sonst nicht funktioniert.

Wem wir Daten weitergeben

Empfänger können insbesondere folgende Gruppen sein:

  • Betriebe, denen Sie zugestimmt haben. Nur diese, nur mit Ihrer ausdrücklichen Freigabe, nur die Angaben, die für die konkrete Stelle nötig sind.
  • Fachkräfte, die wir Ihnen vorschlagen. Ihnen gegenüber nennen wir Ihre Vakanz nur so weit, wie es für die Ansprache nötig ist.
  • Technische Dienstleister und Plattformanbieter. Sie sind unten mit ihrem tatsächlichen Zweck aufgeführt. Je nach Dienst gelten neben unseren Weisungen auch die eigenen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Anbieters.
  • Behörden und Gerichte, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Dazu gehört die WAS wira Luzern: Sie beaufsichtigt im Kanton die private Arbeitsvermittlung und kann gestützt auf Art. 6 AVG Auskünfte und Unterlagen verlangen.

Eine Weitergabe des Kandidatenprofils an andere Vermittlungsbetriebe, weitere Geschäftsniederlassungen oder Geschäftspartner findet nicht statt. Die technischen Übermittlungen an die unten genannten Anbieter sind davon zu unterscheiden.

Ein externes Treuhandbüro führt unsere Buchhaltung und erhält dabei Rechnungs- und Vertragsdaten von Betrieben, also Firma, Adresse, Ansprechperson und Betrag. Kandidatendaten erhält es nicht. Es ist vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet und darf die Daten nur für die Buchführung verwenden.

Dienstleister, die für uns Daten bearbeiten

Zentrale Dienste, die Website-, Kommunikations- oder Kandidatendaten bearbeiten. Einzelne Anbieter setzen weitere Unterauftragsbearbeiter ein.
AnbieterSitzWofür
Vercel Inc. USA Hosting und Auslieferung dieser Website, Serverlogs mit IP-Adresse, Zeitpunkt und aufgerufener Seite
Google Ireland Limited Dublin, Irland E-Mail über Google Workspace, also unsere gesamte schriftliche Korrespondenz
Microsoft Ireland Operations LimitedDublin, IrlandMicrosoft Clarity: Nutzungsmessung, Heatmaps und Sitzungsaufzeichnung dieser Website. Zieht Microsoft Corporation in den USA als Unterauftragsbearbeiterin bei.
Google Ireland LimitedDublin, IrlandGoogle Tag Manager: Auslieferung der Messwerkzeuge dieser Website, darunter Google Analytics 4.
Meta Platforms Ireland LimitedDublin, Irland; internationale Konzernverarbeitung möglichMessung von Anmeldeseiten und Anzeigen: Nutzungsdaten sowie bei Anmeldungen gehashte Kontakt- und Zuordnungsdaten. Keine Gesprächsnotizen oder Bewerbungsunterlagen.
Supabase, Inc.USA; primäre Projektdatenbank in ZürichDatenbank für Formularangaben, Einwilligungsnachweise und technisch notwendige Nutzungsdaten.
Attio LimitedLondon, Vereinigtes Königreich; internationale UnterauftragsbearbeitungKandidatenmanagement für Rückruf, Prüfung und Vermittlung: Kontakt- und Berufsangaben, Einwilligungsnachweise und Vermittlungsnotizen.
ResendIrland (Verarbeitung), USA (Sitz der Anbieterin)Versand der Formularanfragen an unser Postfach. Verarbeitet, was Sie in das Formular eintragen, also je nach Formular Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Freitext. Speichert die Nachricht nur so lange, wie die Zustellung dauert. Ihre IP-Adresse erhält dieser Dienst nicht, sie bleibt beim Hoster und dient dort der Abwehr von Formularmissbrauch.

Google Ireland Limited zieht für den technischen Betrieb Google LLC in den USA als Unterauftragsbearbeiterin bei. Diese Kette gehört zur Wahrheit, deshalb steht sie hier.

Anbieter können ihre Unterauftragsbearbeiter ändern. Wir gleichen diese Liste mit der tatsächlich eingesetzten technischen Konfiguration ab und aktualisieren sie, wenn sich ein für diese Erklärung wesentlicher Datenfluss ändert.

Bekanntgabe ins Ausland

Daten bleiben nicht in jedem Fall in der Schweiz. Je nach Dienst können sie in der Schweiz, im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten Königreich, in den USA oder an weiteren Standorten der ausgewiesenen Unterauftragsbearbeiter bearbeitet werden.

Supabase. Die Datenbank für Anmeldungen ist für die Region Zürich eingerichtet. Supabase, Inc. hat seinen Sitz in den USA; betriebliche Zugriffe und Unterauftragsbearbeitung können deshalb ausserhalb der Schweiz stattfinden. Eine gewählte Datenbankregion ist keine Zusage, dass jede Bearbeitung ausschliesslich dort erfolgt.

Attio. Vertragspartnerin ist Attio Limited im Vereinigten Königreich. Attio führt in seiner aktuellen Unterauftragsbearbeiterliste unter anderem Anbieter im Vereinigten Königreich, in Irland und in den USA auf.

Meta und weitere Websitedienste. Meta wird über Meta Platforms Ireland Limited eingebunden; eine Bearbeitung durch verbundene Unternehmen und Dienstleister in den USA kann stattfinden. Auch Vercel, Google, Microsoft und Resend haben internationale Konzern- oder Unterauftragsstrukturen.

Die Anbieterbedingungen sehen für grenzüberschreitende Bearbeitungen je nach Empfänger vertragliche Übermittlungsmechanismen vor. Solche Mechanismen schliessen einen Zugriff ausländischer Behörden nicht vollständig aus. Eine Vermittlung an einen Betrieb ausserhalb der Schweiz ist ein eigener Vorgang und käme nur mit Ihrer Zustimmung in Frage (Art. 19 Abs. 1 lit. c AVV).

Verwaltung von Anmeldungen

Supabase speichert Formularangaben, Einwilligungsnachweise und die für Betrieb und Messung nötigen technischen Daten.

Für Rückruf, Prüfung und Vermittlung verwenden wir Attio. Dort können Kontakt- und Berufsangaben, Einwilligungsnachweise, Gesprächsnotizen und eingereichte Unterlagen gespeichert werden.

Wie lange wir Daten aufbewahren

Art. 7 Abs. 3 AVG erlaubt uns die Bearbeitung nur, solange sie für die Vermittlung erforderlich ist. Daraus ergeben sich konkrete Fristen, keine Gummiformeln:

Regelfristen. Auf Wunsch löschen wir früher, dafür genügt eine Nachricht.
DatenFristWarum
Profil im Kandidatenpool 24 Monate ab der letzten telefonischen Bestätigung Grundlage ist Ihre Zustimmung, die fortbesteht (Art. 19 Abs. 3 AVV). Die Bestätigung alle 90 Tage hält die Angaben aktuell.
Profil ohne Rückmeldung Löschung, sobald zwei Bestätigungen hintereinander scheitern, also nach rund 6 Monaten Wer nicht mehr erreichbar ist, soll nicht als veraltetes Bild in einem Pool stehen. Das entspricht der Praxis des SECO zur Vermittlung über das Internet.
Bewerbungsunterlagen zu einer konkreten Stelle, nach einer Absage 6 Monate Die Frist für eine Klage wegen diskriminierender Nichtanstellung beträgt drei Monate (Art. 8 Abs. 2 GlG). Sechs Monate decken sie mit Reserve.
Dossier nach einer erfolgreichen Vermittlung 12 Monate ab Stellenantritt Deckt die Fälligkeit der drei Monatsraten und allfällige vertragliche Fragen zum Honorar.
Vakanzmeldungen und Korrespondenz mit Betrieben 24 Monate ab dem letzten Kontakt Danach ist die Anfrage überholt. Laufende Mandate bleiben bis zum Abschluss.
E-Mail-Korrespondenz 24 Monate Nachvollziehbarkeit von Absprachen.
Vermittlungsvertrag und Rechnung 10 Jahre Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege (Art. 958f OR). Betrifft nur Vertrag und Rechnung, nicht das Bewerbungsdossier.
Serverlogs beim Hoster automatische Löschung durch den Hostinganbieter, wir werten sie nicht aus und legen keine Kopie an Technischer Betrieb und Sicherheit. Die Löschung erfolgt dort automatisch.
Technische Daten der Anmeldung solange sie für Messung, Fehleranalyse und die zugehörige Anmeldung benötigt werden Browserkennungen laufen je nach Zweck nach 90 oder spätestens 180 Tagen ab. Serverseitige Ereignisse folgen der Löschfrist der zugehörigen Anmeldung. Eine automatische Bereinigung unabhängiger Ereignisse ist derzeit noch nicht eingerichtet.
Meta Cookies _fbp und _fbc 90 Tage, sofern die Meta-Messung nicht vorher ausgeschaltet wird Zuordnung von Browser- und Serverereignissen zu einer Anzeigenkampagne.

Nach Ablauf einer anwendbaren Frist löschen oder anonymisieren wir Daten im Rahmen unserer betrieblichen Abläufe. Bei einem früheren Löschbegehren prüfen wir, welche Daten noch für laufende Vermittlungen, gesetzliche Pflichten oder die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen benötigt werden. Daten bei Dienstleistern und in Sicherungskopien können technisch bedingt zeitversetzt verschwinden.

Cookies, Reichweitenmessung und externe Dienste

Diese Website misst, wie sie benutzt wird. Damit werten wir Seiten, Formulare und Kampagnen aus. Die eingesetzten Werkzeuge stehen hier:

  • Microsoft Clarity (Microsoft Ireland Operations Limited, Dublin). Die vorgewählte Basisanalyse erfasst Seiten, Klicks und Scrollwege cookieless, ohne Seitenaufrufe zu einer verbundenen Sitzung zusammenzufügen. Verbundene Sitzungen sind standardmässig aus. Nur wenn Sie diese separat aktivieren, verwendet Clarity _clck und _clsk, um Seitenaufrufe als Sitzung zusammenzuführen.
  • Google Tag Manager (Google Ireland Limited, Dublin). Misst selbst nichts und setzt selbst keine Cookies. Er ist der Behälter, aus dem die übrigen Werkzeuge geladen werden. Heute ist darin scharf: Google Analytics 4.
  • Google Analytics 4 (Google Ireland Limited, Dublin). Zählt Seitenaufrufe und einzelne Handlungen: Klick auf die Telefonnummer, auf die E-Mail-Adresse, auf WhatsApp, sowie ein abgeschicktes Formular. Wird nur bei aktivierter Google-Analyse geladen und setzt dann zwei Cookies (_ga und _ga_B3KDV620Y4, beide rund zwei Jahre), die diesen Browser wiedererkennen. Geladen wird es über den Tag Manager, nicht direkt aus dieser Seite. Ihre IP-Adresse wird von Google gekürzt, bevor daraus die Region abgeleitet wird; gespeichert wird sie nicht.
  • Meta-Pixel und Meta Conversions API (Meta Platforms Ireland Limited, Dublin). Diese Werkzeuge laufen nur auf Anmeldeseiten. Sie messen Seitenaufrufe, Fortschritt und erfolgreich abgeschickte Anmeldungen.

Auf der Hauptwebsite fallen dabei an: aufgerufene Seiten, Referrer, Gerät, Browser und Betriebssystem, ungefähre Region sowie Klicks, Scrollen und Mausbewegungen. Diese Messdaten übermitteln wir nicht zusammen mit dem Namen oder den Kontaktdaten aus einem Formular.

Auf Anmeldeseiten verarbeitet Meta zusätzlich: URL, Referrer, IP- und Browserangaben, Meta Cookies sowie Ereignisdaten. Bei einer gespeicherten Anmeldung können verfügbare Kontakt- und Zuordnungsdaten gehasht übermittelt werden. Hashwerte sind pseudonymisiert, nicht anonym. Meta nutzt diese Daten zur Zuordnung, Messung und Optimierung von Anzeigen.

Formularinhalte: Clarity und Google Analytics erhalten keine Inhalte aus Eingabefeldern. An Meta gehen ebenfalls keine Antworten, Gesprächsnotizen, Lebensläufe oder Zeugnisse. Der Lead selbst wird unabhängig von der Meta-Messung in Supabase gespeichert und für die Kandidatenverwaltung an Attio weitergegeben.

Cookies auf Anmeldeseiten: Meta Cookies laufen nach 90 Tagen ab. Technisch notwendige Sitzungskennungen gelten bis zu 180 Tage, Kennungen zur Kampagnenzuordnung bis zu 90 Tage. Die gespeicherte Datenschutzwahl gilt ein Jahr.

Ihre Auswahl auf der Hauptwebsite. Google Analytics, die cookieless Clarity-Basisanalyse und verbundene Clarity-Sitzungen lassen sich einzeln steuern. Google Analytics und die Clarity-Basisanalyse sind in der Schweizer Vorauswahl aktiv; verbundene Sitzungen sind aus. Die schnelle Aktion «Analyse ausschalten» im Ersthinweis betrifft nur Microsoft Clarity. Werbepersonalisierung und Google-Werbespeicher bleiben unabhängig von Ihrer Auswahl abgelehnt.

Eine Auswahl wird für diesen Browser gespeichert. Global Privacy Control und Do Not Track schalten alle optionalen Messungen aus. Frühere vollständige Opt-outs bleiben wirksam. Eine Abschaltung löscht erreichbare Analyse-Cookies, kann bereits übermittelte Daten aber nicht rückwirkend entfernen. Serverlogs, notwendige Sitzungsdaten und die Speicherung einer abgeschickten Anfrage sind davon nicht betroffen.

Keine automatisierten Entscheidungen

Meta kann Ereignisdaten verwenden, um die Ausspielung von Anzeigen algorithmisch zu optimieren. Das entscheidet nicht darüber, ob jemand als Fachkraft geeignet ist oder einem Betrieb vorgestellt wird. Diese Einschätzung und jede Freigabe zur Vermittlung erfolgen durch Menschen. Eine automatisierte Einzelentscheidung über eine Kandidatur nach Art. 21 DSG findet nicht statt.

Datensicherheit

Die Website wird ausschliesslich verschlüsselt übertragen (HTTPS). Der Zugang zu Kandidaten- und Betriebsdaten ist auf die Personen beschränkt, die ihn für die Vermittlung brauchen, und mit persönlichen Zugangsdaten geschützt. Für die eingesetzten Cloud-Dienste gelten deren Sicherheits- und Vertragsbedingungen; kein technisches oder organisatorisches Mittel kann einen vollständigen Schutz zusagen.

Details zu unseren Schutzmassnahmen nennen wir hier bewusst nicht. Sie würden vor allem denen helfen, gegen die sie gerichtet sind.

Ihre Rechte

Für alle folgenden Rechte genügt eine formlose Nachricht an hallo@leonly.ch. Sie müssen nichts begründen und kein Formular ausfüllen.

Auskunft

Sie können jederzeit verlangen, dass wir Ihnen mitteilen, welche Daten wir über Sie bearbeiten. Die Auskunft umfasst auch Zweck, Herkunft der Daten, Empfänger und Aufbewahrungsdauer. Sie ist kostenlos und wird in der Regel innert 30 Tagen erteilt (Art. 25 DSG). Auf dieses Recht können Sie nicht im Voraus verzichten. Wir bleiben auskunftspflichtig, auch wenn Daten bei einem unserer Dienstleister liegen.

Herausgabe und Übertragung

Daten, die Sie uns selbst bekannt gegeben haben, geben wir Ihnen in einem gängigen elektronischen Format heraus oder übertragen sie auf Ihren Wunsch direkt an eine andere Stelle. Auch das ist kostenlos (Art. 28 DSG).

Berichtigung

Falsche Angaben berichtigen wir (Art. 32 Abs. 1 DSG). Wir prüfen die Richtigkeit zudem von uns aus: Genau dazu dient die telefonische Bestätigung alle 90 Tage. Lässt sich weder beweisen noch widerlegen, ob eine Angabe stimmt, halten wir das mit einem Bestreitungsvermerk fest.

Löschung und Bearbeitungsverbot

Sie können verlangen, dass wir Ihre Daten löschen oder vernichten, dass wir eine bestimmte Bearbeitung unterlassen oder dass wir Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben (Art. 32 Abs. 2 DSG). Ausgenommen bleiben Unterlagen, die wir gesetzlich aufbewahren müssen.

Widerruf Ihrer Zustimmung

Wo wir uns auf Ihre Zustimmung stützen, können Sie diese jederzeit widerrufen, ohne Frist und ohne Begründung. Eine Nachricht an hallo@leonly.ch oder ein Anruf auf 041 563 85 59 genügt. Der Widerruf gilt für die Zukunft. Was vorher rechtmässig geschehen ist, wird dadurch nicht rückwirkend unzulässig. Für die Arbeitsvermittlung ist dieses Recht ausdrücklich vorgeschrieben (Art. 19 Abs. 4 AVV), und wir weisen Sie schon beim Anmeldeformular darauf hin.

Wenn Sie mit uns nicht weiterkommen

Sie können sich an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wenden. Er kann eine Untersuchung eröffnen (Art. 49 DSG). Das Schweizer Recht kennt dafür kein förmliches Beschwerdeverfahren wie das europäische, aber der Weg steht Ihnen offen. Unabhängig davon können Sie Ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen.

Uns ist der kurze Weg lieber. Melden Sie sich zuerst bei uns, wir klären das meist am Telefon.

Änderungen dieser Erklärung

Diese Erklärung beschreibt die aktuelle Website und die eingesetzten Dienste. Massgebend ist die veröffentlichte Fassung mit dem Datum unten. Ändern sich Dienste oder Zwecke wesentlich, passen wir die Erklärung an.

Stand 30. August 2026.