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Elektro-Projektleiter: Aufgaben, Fachausweis, Verantwortung

Was die Rolle wirklich umfasst, welcher Abschluss dahintersteht, wofür ein Elektro-Projektleiter haftet und warum die Stelle in der Schweiz strukturell knapp ist. Mit Verordnungsnachweis.

Die kurze Antwort

«Elektro-Projektleiter» ist kein geschützter Titel. Geschützt ist der eidgenössische Fachausweis, und der heisst heute Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit beziehungsweise Elektroprojektleiter Planung. Wer die Stellenbezeichnung im Inserat liest, weiss noch nicht, welcher Abschluss dahintersteht.

Was die Rolle rechtlich trägt, steht in der Niederspannungs-Installationsverordnung. Sie nennt die Berufsprüfung wörtlich als Voraussetzung für die Kontrollbewilligung. Ohne diese Bewilligung darf niemand einen Sicherheitsnachweis unterschreiben.

Löhne stehen auf der Lohnseite, der Ausbildungsweg auf der Weiterbildungsseite.

Was die Rolle ist

Begriffsklärung: «Elektro-Projektleiter» ist kein geschützter Titel

Der Suchbegriff meint in der Schweiz zweierlei. Erstens eine Funktionsbezeichnung, die jeder Betrieb frei vergeben darf. Zweitens zwei geschützte eidgenössische Abschlüsse: «Elektroprojektleiterin bzw. Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit mit eidgenössischem Fachausweis» und «Elektroprojektleiterin bzw. Elektroprojektleiter Planung mit eidgenössischem Fachausweis». Beide beruhen auf derselben Prüfungsordnung von EIT.swiss, die am 1. Juli 2020 in Kraft trat und in der geänderten Fassung ab 1. Januar 2026 gilt. Wer den früheren Titel «Elektro-Projektleiter mit eidgenössischem Fachausweis» trägt, darf ohne neuen Ausweis den Titel «Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit mit eidgenössischem Fachausweis» führen.

Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss, Ziff. 7.1.2, 7.1.3, 9.2.3 und 9.3 (PO2020_BPEL_BPPL, Fassung 2026); berufsberatung.ch, Beruf «Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit BP»

Sicherheitsberater und Projektleiter waren zwei verschiedene Prüfungen

Was die Rolle des Sicherheitsberaters umfasst, steht unter Elektro-Sicherheitsberater: Bewilligung nach NIV.

Häufig werden «Elektro-Sicherheitsberater», «Elektro-Projektleiter mit eidg. Fachausweis» und «Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit» als dieselbe Qualifikation zu drei Zeitpunkten dargestellt. Das trifft nicht zu. Die Prüfungsordnung führt in Ziffer 9.2.1 die Berufsprüfungen «Elektro-Projektleiterin bzw. Elektro-Projektleiter» und «Elektro-Sicherheitsberaterin bzw. Elektro-Sicherheitsberater» als zwei nebeneinander bestehende Prüfungen nach dem Reglement vom 25. Juni 2003 auf, beide durchgeführt bis Ende 2021. Nur der Titel «Elektro-Projektleiter mit eidgenössischem Fachausweis» darf nach Ziffer 9.2.3 in den neuen Titel überführt werden. Für die Praxis heisst das: Beide alten Bezeichnungen tauchen in aktuellen Inseraten auf und gehören erklärt, aber nicht gleichgesetzt.

Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 9.2.1 und 9.2.3; belegt durch die Inseratsauswertung: mehrere Titel auf jobs.ch lauten «Elektro-Projektleiter / Elektro-Sicherheitsberater»

Was die Rolle konkret umfasst

Die Prüfungsordnung beschreibt das Arbeitsgebiet nüchtern: Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit bearbeiten Elektroprojekte selbstständig und unter Aufsicht eines fachkundigen Leiters. Sie führen die elektrotechnischen Kontrollen und Messungen gemäss NIV durch. Kerngebiete sind Installation, elektrotechnische Sicherheit, Kontrolltätigkeit und Planung. Sie arbeiten bei der Kundschaft vor Ort und im Büro. Zur Berufsausübung hält die Prüfungsordnung ausdrücklich fest, dass sie mit Kundschaft und Behörden verhandeln, die branchennahen Gewerke Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär beraten und koordinieren und Berufslernende sowie Mitarbeitende führen und ausbilden. Berufsberatung.ch ordnet die Rolle dem mittleren Kader zu.

Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 1.2.1 und 1.2.3; berufsberatung.ch, Abschnitt Arbeitsumgebung: «Meist gehören Sie zum mittleren Kader»

Die dreizehn Handlungskompetenzen im Wortlaut des Bundes

Die Prüfungsordnung listet die wichtigsten Handlungskompetenzen abschliessend auf. Sie taugen als Gerüst für eine Aufgabenliste, weil sie die offizielle Formulierung der Trägerschaft sind und nicht die Marketingsprache eines Betriebs. Auffällig ist die Mischung: technische Kompetenzen stehen gleichberechtigt neben betriebswirtschaftlichen und personellen. Der Beruf ist damit ausdrücklich eine Kaderfunktion.

Nr.Handlungskompetenz gemäss Prüfungsordnung
1Elektrotechnische Projekte verfassen und führen, ab Erarbeitung der technischen wie betriebswirtschaftlichen Projektgrundlagen
2Energieeffiziente elektrotechnische Projekte planen und realisieren
3Die elektrotechnische Sicherheit prüfen
4Sicherheitsdienstleistungen verkaufen
5Schlusskontrollen, Abnahmekontrollen, periodische Kontrollen und Stichprobenkontrollen gemäss NIV durchführen
6Fachberatungen im Bereich der Sicherheit durchführen
7Normenkonform handeln, unter Berücksichtigung der Normengeschichte
8Kundenkontakte pflegen und ausbauen
9Berufslernende und Mitarbeitende ausbilden
10Den Unterhalt der Infrastruktur verantworten
11Die personellen Ressourcen planen
12Arbeitsteams führen, begleiten und koordinieren
13Nach hohen ökologischen und energetischen Aspekten handeln

Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 1.2.2, wörtlich übernommen und nachgezählt

Der Fachausweis

Zulassung zur Berufsprüfung: vier Wege, alle mit Praxisnachweis

Die Zulassung ist in der Prüfungsordnung abschliessend geregelt. Entscheidend ist immer die Kombination aus formalem Abschluss und nachgewiesener Praxis in der Schweiz unter fachkundiger Leitung. Zusätzlich müssen in allen Fällen die fünf Modulabschlüsse vorliegen und, nur für die Fachrichtung Installation und Sicherheit, die Praktikumsausbildung absolviert und der Bericht eingereicht sein. Der Zulassungsentscheid wird mindestens drei Monate vor Beginn der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt.

VorbildungGeforderte Praxis in der Schweiz unter fachkundiger Leitung
EFZ Elektroinstallateur/in oder Elektroplaner/in oder gleichwertigmindestens 2 Jahre in Planung oder Erstellung von Installationen gemäss NIV
EFZ Montage-Elektriker/in oder gleichwertigmindestens 4 Jahre
EFZ in einem vergleichbaren Schweizer Beruf der Elektrobranchemindestens 4 Jahre, über Vergleichbarkeit und Dauer entscheidet die QS-Kommission
ESTI-Verfügung über Gleichwertigkeit einer ausländischen elektrotechnischen Ausbildung mit dem EFZ Elektroinstallateurmindestens 2 Jahre
Zusätzlich in allen Fällenfünf Modulabschlüsse, plus Praktikumsausbildung mit Bericht (nur Installation und Sicherheit)

Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 3.3.1 Bst. a bis f und Ziff. 3.3.4

Die fünf Module: Modul 4 trennt die Fachrichtungen

EIT.swiss führt die Prüfungen durch und legt den Inhalt der Ausbildung fest, unterrichtet wird an unabhängigen Schulen nach EIT.swiss-Richtlinien. Modulprüfungen dürfen nur EIT.swiss-anerkannte Schulen abnehmen. Modul 4 ist der einzige Punkt, an dem sich die beiden Fachrichtungen im Modulaufbau unterscheiden.

ModulBezeichnung
1Technische Grundlagen
2Projektführung I
3Planung und technische Bearbeitung I
4Installations- und Sicherheitskontrolle bzw. Planung, je nach Fachrichtung
5Leadership, Kommunikation und Personalmanagement

Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 3.3.3; EIT.swiss, Seite «Elektro-Teamleiter:in», Hinweis zur Schulanerkennung

Die Abschlussprüfung: drei Teile, 180 Minuten, jeder Teil muss genügen

Die Abschlussprüfung besteht aus drei modulübergreifenden Prüfungsteilen zu je 60 Minuten. Bei den Teilen mit Arbeitsvorbereitung erhalten die Kandidierenden mindestens sieben Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum schriftlich geschilderte Fallsituationen auf der Prüfungsplattform. Geprüft werden Problemanalyse, Lösungsmöglichkeiten, fachliche Argumentation und Vernetzungskompetenz. Beim Prüfungsteil Messaufgabe ist zusätzlich der Bericht der Praktikumsausbildung Gegenstand der Prüfung. An den Prüfungen nach Prüfungsordnung sind alle Hilfsmittel zugelassen. Seit dem 1. Juni 2025 finden alle Prüfungen der höheren Berufsbildung ausschliesslich nach NIN 2025 statt. Der dritte Prüfungsteil ist der einzige inhaltliche Unterschied zwischen den Fachrichtungen.

PrüfungsteilInstallation und SicherheitPlanungDauer
1Projektführung, mit ArbeitsvorbereitungProjektführung, mit Arbeitsvorbereitung60 Min.
2Fallarbeit Normen/Sicherheit, mit ArbeitsvorbereitungFallarbeit Normen/Sicherheit, mit Arbeitsvorbereitung60 Min.
3Messaufgabe/Elektrotechnik, praktischPlanungsfall, mit Arbeitsvorbereitung60 Min.
Total180 Min.

Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 5.1.1 und 5.1.2; EIT.swiss, Seite «Berufsprüfung», Abschnitte Hilfsmittel und NIN 2025

Was die Ausbildung kostet, und wo die Angaben aufhören

Für eine Berufsprüfung gilt beim Bundesbeitrag eine Obergrenze von CHF 9'500, entsprechend anrechenbaren Kursgebühren von CHF 19'000. Beim Beispiel ZbW St. Gallen ergeben CHF 17'640 Lehrgang plus CHF 2'055 Modulprüfungen nach Abzug des gedeckelten Beitrags CHF 10'195. Ausbezahlt wird erst nach der eidgenössischen Prüfung; der ganze Betrag muss vorfinanziert werden.

KostenblockBetrag
Prüfungsgebühr BPEL Installation und SicherheitCHF 1'955 exkl. MwSt.
Prüfungsgebühr BPEL kombiniert mit Baustein Sicherheit oder mit BPPLCHF 1'475 exkl. MwSt.
Prüfungsgebühr BPPL Planung, zum VergleichCHF 1'935 exkl. MwSt.
Lehrgang ZbW St. Gallen, 3 Semester à CHF 5'880CHF 17'640
Modulprüfungen ZbWCHF 2'055
Bundesbeitrag Berufsprüfung50 Prozent, höchstens CHF 9'500
Rest zulasten der Kandidatin oder des Kandidaten, Beispiel ZbWCHF 10'195

Grundlage: EIT.swiss, Seite «Berufsprüfung», Abschnitt Gebühren, abgerufen 31.07.2026; ZbW St. Gallen, Kursseite, Abschnitt Investition und Fördergelder; SBFI, Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten

Dauer, Ort und Anmeldung

Berufsberatung.ch gibt die Ausbildungsdauer mit ein bis zwei Jahren an, berufsbegleitend und modular. Das ZbW St. Gallen führt den Lehrgang über drei Semester, unterrichtet wird an einem Tag von 13.30 bis 20.45 Uhr plus einem weiteren Abend von 17.30 bis 20.45 Uhr. Alle Prüfungen der höheren Berufsbildung von EIT.swiss finden seit dem 29. Juni 2021 am zentralen Prüfungsort Zürich-Altstetten statt, Vulkanplatz 3. Erstabsolventinnen und Erstabsolventen erhalten in der Regel einen von ihrer Schule vorreservierten Prüfungsplatz, in den übrigen Fällen liegt der Prüfungstermin in der Regel drei bis sechs Monate nach der Zulassungsbestätigung.

Grundlage: berufsberatung.ch, Abschnitt Ausbildung: «1–2 Jahre»; EIT.swiss, Seite «Berufsprüfung», Abschnitte Prüfungsort, Termine und Erstabsolventen; ZbW St. Gallen, Unterrichtszeiten, abgerufen 31.07.2026

Verantwortung und Haftung

Der Kern der Verantwortung: die Kontrollbewilligung nach NIV

Die Prüfungsordnung hält fest, dass Elektroprojektleiterinnen und Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit mit eidgenössischem Fachausweis kontrollberechtigt im Sinne der NIV sind. Rechtlich präzise heisst das: Sie erfüllen die fachliche Voraussetzung nach Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a NIV. Die Kontrollbewilligung selbst erteilt das Eidgenössische Starkstrominspektorat auf Gesuch. Die geltende Fassung von Buchstabe a stammt aus der Verordnung vom 29. November 2023 und ist seit 1. Januar 2024 in Kraft. Die Bewilligung ist unbefristet, nicht übertragbar und gilt für die ganze Schweiz. Sie setzt neben der Ausbildung dreierlei voraus: einen Ausbildungsstand auf dem neuesten Stand der Technik mit gewährleisteter Weiterbildung, aktuelle interne Arbeitsanweisungen zur Kontrolltätigkeit und geeignete sowie kalibrierte Mess- und Kontrollgeräte.

Grundlage: NIV, SR 734.27, Art. 27 Abs. 1 Bst. a bis d und Abs. 3, Fassung Bst. a gemäss V vom 29. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 766); Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 1.2.5

Was er unterschreibt: der Sicherheitsnachweis

Vor der Inbetriebnahme einer Installation oder von Teilen davon ist eine baubegleitende Erstprüfung durchzuführen und zu protokollieren. Vor der Übergabe an den Eigentümer muss eine betriebsinterne Schlusskontrolle stattfinden, durchgeführt von einer fachkundigen Person nach Artikel 8 oder einer kontrollberechtigten Person nach Artikel 27 Absatz 1. Die kontrollierenden Personen halten die Ergebnisse im Sicherheitsnachweis fest. Unterschrieben wird der Sicherheitsnachweis von den Personen, welche die Kontrolle durchgeführt haben, und von einer der kontrollberechtigten Personen, die in der Installationsbewilligung aufgeführt sind. Er enthält unter anderem Adresse der Installation und des Eigentümers, die Beschreibung der Installation samt angewendeter Normen, die Kontrollperiode, Name und Adresse des Installateurs sowie die Ergebnisse der Schlusskontrolle.

Grundlage: NIV, SR 734.27, Art. 24 Abs. 1, 2, 4 und 5 sowie Art. 37 Abs. 1 und 2

Die drei Kontrollarten und ihre Fristen

Die Schlusskontrolle nach Artikel 24 findet betriebsintern vor der Übergabe statt. Die Abnahmekontrolle veranlasst der Eigentümer; sie muss durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle erfolgen. Seit der Revision vom 31. Mai 2024 gilt für netzgekoppelte Energieerzeugungsanlagen und für Installationen mit einer Kontrollperiode unter 20 Jahren einheitlich eine Frist von sechs Monaten. Die periodische Kontrolle fordert die Netzbetreiberin mindestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich ein. Wer an Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung beteiligt war, darf diese unabhängigen Kontrollen nicht übernehmen.

Grundlage: NIV, SR 734.27, Art. 24, Art. 35 Abs. 3 in der Fassung gemäss V vom 31. Mai 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 281), Art. 35 Abs. 4 aufgehoben per gleichem Datum, Art. 36 Abs. 1 und 3, Art. 31, Art. 26 Abs. 2

Strafrechtliche Haftung: Busse bis 100'000 Franken

Wer die mit einer Bewilligung verbundenen Pflichten verletzt, wird nach Artikel 55 Absatz 3 des Elektrizitätsgesetzes bestraft. Artikel 42 NIV zählt die Tatbestände einzeln auf und trifft genau die Tätigkeiten dieser Rolle: den Sicherheitsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erstellen oder dem Eigentümer nicht fristgerecht übergeben, die vorgeschriebenen Kontrollen nicht oder in schwerwiegender Weise nicht korrekt ausführen, gegen die Vorschriften zur Betriebsorganisation verstossen, gegen die Pflicht zur Unabhängigkeit der Kontrollen verstossen oder Installationen mit gefährlichen Mängeln dem Eigentümer übergeben. Der Strafrahmen: Busse bis 100'000 Franken bei Vorsatz und bis 20'000 Franken bei Fahrlässigkeit, sofern nicht nach dem Strafgesetzbuch eine schwerere Strafe verwirkt ist. Zusätzlich kann das Inspektorat die Kontrollbewilligung widerrufen, wenn der Bewilligungsinhaber oder sein Personal trotz Mahnung in schwerwiegender Weise gegen die Verordnung verstösst, und macht den Widerruf öffentlich bekannt.

Grundlage: NIV, SR 734.27, Art. 42 Bst. c Ziff. 1 und 4 bis 7 sowie Art. 28 Abs. 2 und 4; EleG, SR 734.0, Art. 55 Abs. 1, 2 und 3

Zivilrechtliche Haftung, mit der OR-Revision seit 1. Januar 2026

Nach Artikel 371 Absatz 2 OR verjähren Mängelansprüche bei unbeweglichen Werken fünf Jahre nach der Abnahme. Für bewegliche Werke gelten zwei Jahre, verlängert auf fünf Jahre, wenn sie bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert wurden. Seit der Revision des Baumängelrechts vom 20. Dezember 2024 kann die Fünfjahresfrist nicht zu Lasten des Bestellers verkürzt werden. Versteckte Mängel sind innert 60 Tagen nach Entdeckung anzuzeigen. Haftende Vertragspartei ist in der Regel der Arbeitgeber; die persönliche Verantwortung des Projektleiters folgt vor allem aus Straf- und Bewilligungsrecht.

Grundlage: OR, SR 220, Art. 368 Abs. 2 und 2bis, Art. 370 Abs. 4 und Art. 371 Abs. 1 bis 3, Fassungen gemäss BG vom 20. Dez. 2024 (Baumängel), in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 270)

Der wichtigste Unterschied: kontrollberechtigt ist nicht fachkundig

Diese Unterscheidung wird laufend verwechselt und ist der wertvollste Inhalt der ganzen Seite. Fachkundig nach Artikel 8 Absatz 1 NIV ist, wer die höhere Fachprüfung als Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte bestanden hat. Fachkundig ist ausserdem, wer drei Jahre Praxis im Installieren unter Aufsicht einer fachkundigen Person ausweist, eine Praxisprüfung bestanden hat und zusätzlich ein EFZ mit einem FH- oder HF-Diplom in Energie- oder Elektrotechnik kombiniert oder ein eidgenössisches Diplom eines nahe verwandten Berufs besitzt. Nur eine fachkundige Person kann fachkundiger Leiter sein, und nur mit einem fachkundigen Leiter erhält ein Betrieb die allgemeine Installationsbewilligung. Der Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit ist kontrollberechtigt, aber nicht fachkundig: Er darf Schlusskontrollen durchführen und Sicherheitsnachweise mitunterzeichnen, er kann aber keinen Installationsbetrieb tragen. Bezeichnend ist, dass die NIV bei der Praxisprüfung nach Artikel 8 Absatz 3 ausdrücklich verlangt, die sicherheitsrelevanten Kompetenzen gemäss dieser Berufsprüfung in jedem Fall zu prüfen.

Grundlage: NIV, SR 734.27, Art. 8 Abs. 1 bis 3, Art. 9 Abs. 1 Bst. a und Art. 27 Abs. 1 Bst. a

Abgrenzung

Betriebsorganisation nach Artikel 10 NIV: warum die Stelle strukturell gebraucht wird

Artikel 10 NIV schreibt vor, wie viele qualifizierte Personen ein Installationsbetrieb halten muss, und erklärt damit, warum die Nachfrage nach Kontrollberechtigten nicht konjunkturell, sondern strukturell ist. Betriebe müssen pro 20 in der Installation beschäftigte Personen mindestens einen fachkundigen Leiter vollzeitlich beschäftigen. Jedem fachkundigen Leiter dürfen höchstens drei kontrollberechtigte Personen nach Artikel 27 Absatz 1 unterstellt werden, die ihrerseits zusätzlich höchstens je 10 Personen beaufsichtigen dürfen. Zweigniederlassungen müssen die Anforderungen ebenfalls erfüllen. Wird der fachkundige Leiter Teilzeit beschäftigt, muss sein Beschäftigungsgrad mindestens 40 Prozent betragen, die Arbeitsbelastung dem Beschäftigungsgrad entsprechen, und er darf insgesamt nicht mehr als zwei Betriebe betreuen. Jeder Betrieb, der wächst, löst damit zwingend Bedarf an zusätzlichen kontrollberechtigten Personen aus.

Grundlage: NIV, SR 734.27, Art. 10 Abs. 1 bis 3, Abs. 2 in der Fassung vom 23. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 800), und Art. 9 Abs. 3

Abgrenzung zu den häufig verwechselten Funktionen

Elektroplaner EFZ ist eine berufliche Grundbildung auf Sekundarstufe II und damit die Ausgangslage für die Berufsprüfung, nicht deren Ergebnis. Der Elektroprojektleiter Planung hat denselben eidgenössischen Fachausweis und dieselbe Prüfungsordnung, arbeitet aber vorwiegend im Büro, betreut Projekte von der Besprechung über die Planung bis zur Inbetriebnahme und führt Fachbauleitungen durch. Die Prüfungsordnung spricht die Kontrollberechtigung ausdrücklich nur der Fachrichtung Installation und Sicherheit zu, und Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a NIV nennt ebenfalls nur diese. Der Elektro-Teamleiter ist keine eidgenössische Prüfung, sondern eine berufsbegleitende Weiterbildung von rund zwei Semestern mit EIT.swiss-Zertifikat. Der eidgenössisch diplomierte Elektroinstallateur heisst heute Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte HFP und steht eine Stufe höher. Ein Elektrotechniker HF ist nicht automatisch fachkundig, kann es aber über den Weg von Artikel 8 Absatz 2 NIV werden.

FunktionStufe und AbschlussKontrollberechtigt nach NIVKann fachkundiger Leiter sein
Elektroplaner/in EFZBerufliche Grundbildung, EFZneinnein
Elektro-Teamleiter/inEIT.swiss-Zertifikat, rund 2 Semester, nicht eidgenössischneinnein
Elektrotechniker/in HFHöhere Fachschule, HF-Diplomneinnur über Art. 8 Abs. 2 NIV, mit EFZ, Praxis und Praxisprüfung
Elektroprojektleiter/in PlanungBerufsprüfung, eidg. Fachausweisneinnein
Elektroprojektleiter/in Installation und SicherheitBerufsprüfung, eidg. Fachausweisja, Art. 27 Abs. 1 Bst. a NIVnein
Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte/-expertin, früher eidg. dipl. ElektroinstallateurHöhere Fachprüfung, eidg. Diplomja, als fachkundige Personja, Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 NIV

Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 1.2.5, 1.3.1 und 1.3.2; NIV Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 9, Art. 27 Abs. 1 Bst. a; EIT.swiss, Seite «Elektro-Teamleiter:in»; berufsberatung.ch, Abschnitt Weiterbildung

Der Markt

Wie viele Stellen ausgeschrieben sind

Eigene Erhebung am 31. Juli 2026 über die öffentliche Suche von jobs.ch. Von den 181 Treffern für «Projektleiter Elektro» tragen 67 die Kombination Projektleiter und Elektro tatsächlich im Stellentitel. Es sind 67 Inserate, nicht zwingend 67 verschiedene Stellen, weil einzelne Profile mehrfach ausgeschrieben werden. Das Medianalter der Inserate liegt bei 23 Tagen.

Suchphrase auf jobs.chTreffer schweizweit
«Projektleiter Elektro»181
«Elektro-Projektleiter»138
«Elektroprojektleiter»39
«Projektleiter Elektroplanung»39
«Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit»23
davon mit Projektleiter und Elektro im Stellentitel67
Alle Inserate auf jobs.ch am 31.07.202643'906

Grundlage: jobs.ch, öffentliche Suchschnittstelle, eigene Abfrage am 31.07.2026, Phrasensuche in Anführungszeichen, Auszählung der Stellentitel aus allen 181 Treffern

Wo die Stellen liegen und in welchen Betrieben

Von den 67 titelgenauen Inseraten entfallen 14 auf Zürich und 8 auf Basel, der Rest verteilt sich in Einer- und Zweierschritten über die ganze Deutschschweiz, unter anderem auf Wil, Baden, Gränichen, Dottikon, Bern, Biel, Cham, Zug, Solothurn und Hitzkirch. Die Zentralschweiz ist präsent, aber dünn: einzelne Stellen pro Ort, keine Bündel. Beim Pensum verlangen 28 der 67 Inserate volle 100 Prozent, 37 lassen 80 bis 100 Prozent zu und nur 2 gehen auf 60 Prozent hinunter. Nach Unternehmenstyp stammen 41 Inserate von KMU, 18 von Grossunternehmen und 8 von Personaldienstleistern.

Grundlage: jobs.ch, eigene Auswertung der 67 titelgenauen Inserate, Felder place, employment_grades und company_segmentation, Abfrage vom 31.07.2026

Was die Inserate tatsächlich verlangen

Ausgewertet wurden die Volltexte aller 67 titelgenauen Inserate. Die Betriebe fragen überwiegend nach der Grundbildung und nicht nach dem Fachausweis. 22 Prozent nennen den Fachausweis, 69 Prozent den Elektroinstallateur und 58 Prozent den Elektroplaner. NIV erscheint in 4 Prozent, SIA in 6 Prozent und NIN in 9 Prozent. Kein einziges der 67 Inserate nennt einen Lohn oder ein Lohnband.

Angabe im InseratAnteil (n = 67)
EFZ Elektroinstallateur genannt69 %
EFZ Elektroplaner genannt58 %
Elektro-Projektleiter oder Sicherheitsberater als Qualifikation55 %
Eidg. dipl. bzw. Sicherheitsexperte genannt39 %
Gebäudetechnik, Gebäudeautomation oder KNX39 %
Kalkulation oder Offerten39 %
Führerausweis erwähnt37 %
Baustelle, Bauleitung oder Baubesprechung25 %
CAD, Elbridge, Messerli oder BIM25 %
Wort «Fachausweis» überhaupt genannt22 %
Firmenwagen oder Geschäftsauto angeboten21 %
Weiterbildung oder Entwicklung angeboten85 %
Homeoffice oder flexible Arbeitszeit angeboten22 %
NIN genannt9 %
SIA genannt6 %
NIV genannt4 %
Lohn oder Lohnband im Inserat genannt0 %

Grundlage: jobs.ch, eigene Volltextauswertung aller 67 Inserate mit Projektleiter und Elektro im Titel, Abfrage vom 31.07.2026

Warum es ein Mangelberuf ist: die Zahlen der Branche

Die Elektrobranche zählte 2023 gesamtschweizerisch 5'401 Unternehmen mit 54'757 Beschäftigten, gegenüber 50'623 Beschäftigten im Jahr 2019 und 5'218 Unternehmen im Jahr 2022. Ausgebildet werden jährlich rund 10'000 Lernende bei rund 2'400 Lehrabschlüssen pro Jahr, davon 2024 exakt 1'477 als Elektroinstallateur EFZ und 811 als Montage-Elektriker EFZ. Diese Lehrabgänger sind der einzige Rekrutierungspool für die Berufsprüfung, und vor der Zulassung müssen erst zwei beziehungsweise vier Jahre Praxis vergehen. Das Verzeichnis der allgemeinen Installations- und Kontrollbewilligungen des Eidgenössischen Starkstrominspektorats wies am 31. Juli 2026 insgesamt 8'616 Einträge aus. Diese Zahl umfasst Installations- und Kontrollbewilligungen gemeinsam und ist deshalb keine Zählung kontrollberechtigter Personen.

Grundlage: EIT.swiss, Faktenblatt «Die Elektrobranche in Zahlen», Daten 2023 und 2024, Zahlen wörtlich aus dem PDF; ESTI, Verzeichnis der allgemeinen Installations- und Kontrollbewilligungen, eigene Abfrage 31.07.2026: «Anzahl Ergebnisse Ihrer Suche: 8616»; Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 3.3.1

Warum der Beruf schwierig ist

Erstens der Aufwand: drei Semester berufsbegleitend neben einer in der Regel vollen Anstellung, beim ZbW an einem Tag von 13.30 bis 20.45 Uhr plus einem weiteren Abend pro Woche, dazu Selbststudium. Zweitens das Geld: rund CHF 19'700 an Lehrgangs- und Modulprüfungsgebühren sind vorzufinanzieren, der Bundesbeitrag von höchstens CHF 9'500 kommt erst nach bestandener Prüfung. Drittens die Prüfungshürde: Alle drei Prüfungsteile müssen einzeln mindestens 4.0 erreichen, es gibt keinen Ausgleich über den Durchschnitt, zwei Wiederholungen sind möglich, frühestens nach sechs Monaten. Viertens die Doppelrolle im Alltag: Termin- und Kostenverantwortung, Verhandlungen mit Kundschaft und Behörden, Koordination der Gewerke Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär, Ausbildung von Lernenden, und dazu die persönliche, an die Person und nicht an den Betrieb gebundene Kontrollberechtigung mit laufender Weiterbildungspflicht und kalibrierten Messgeräten. Er unterschreibt Dokumente, deren Fehlerhaftigkeit strafbar ist. Fünftens die Normengeschichte: Die Prüfungsordnung verlangt normenkonformes Handeln unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit angewandten Verordnungen und Normen. Wer eine Anlage von 1978 periodisch kontrolliert, muss wissen, was damals galt. Ein Indiz für die Nachfrage: Der ZbW-Lehrgang mit Start Oktober 2026 war am Erhebungstag ausgebucht, es wurde nur noch eine Warteliste geführt, die nächsten Starts sind der 12. April 2027 und der 18. Oktober 2027.

Grundlage: ZbW St. Gallen, Kursseite: Unterrichtszeiten, Voraussetzungen, Kosten, Startdaten und Hinweis auf Warteliste, abgerufen 31.07.2026; Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 1.2.2, 1.2.3, 6.4.1 und 6.5.1 bis 6.5.3; NIV Art. 27 Abs. 1 und 3; SBFI, Obergrenze Bundesbeitrag Berufsprüfung

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr. Massgeblich sind die Verordnungen, Prüfungsordnungen und Reglemente in der jeweils gültigen Fassung. Stand 31. Juli 2026.