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Elektro-Projektleiter: Aufgaben, Fachausweis, Verantwortung
Was die Rolle wirklich umfasst, welcher Abschluss dahintersteht, wofür ein Elektro-Projektleiter haftet und warum die Stelle in der Schweiz strukturell knapp ist. Mit Verordnungsnachweis.
Die kurze Antwort
«Elektro-Projektleiter» ist kein geschützter Titel. Geschützt ist der eidgenössische Fachausweis, und der heisst heute Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit beziehungsweise Elektroprojektleiter Planung. Wer die Stellenbezeichnung im Inserat liest, weiss noch nicht, welcher Abschluss dahintersteht.
Was die Rolle rechtlich trägt, steht in der Niederspannungs-Installationsverordnung. Sie nennt die Berufsprüfung wörtlich als Voraussetzung für die Kontrollbewilligung. Ohne diese Bewilligung darf niemand einen Sicherheitsnachweis unterschreiben.
Löhne stehen auf der Lohnseite, der Ausbildungsweg auf der Weiterbildungsseite.
Was die Rolle ist
Begriffsklärung: «Elektro-Projektleiter» ist kein geschützter Titel
Der Suchbegriff meint in der Schweiz zweierlei. Erstens eine Funktionsbezeichnung, die jeder Betrieb frei vergeben darf. Zweitens zwei geschützte eidgenössische Abschlüsse: «Elektroprojektleiterin bzw. Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit mit eidgenössischem Fachausweis» und «Elektroprojektleiterin bzw. Elektroprojektleiter Planung mit eidgenössischem Fachausweis». Beide beruhen auf derselben Prüfungsordnung von EIT.swiss, die am 1. Juli 2020 in Kraft trat und in der geänderten Fassung ab 1. Januar 2026 gilt. Wer den früheren Titel «Elektro-Projektleiter mit eidgenössischem Fachausweis» trägt, darf ohne neuen Ausweis den Titel «Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit mit eidgenössischem Fachausweis» führen.
Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss, Ziff. 7.1.2, 7.1.3, 9.2.3 und 9.3 (PO2020_BPEL_BPPL, Fassung 2026); berufsberatung.ch, Beruf «Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit BP»
Korrigiert: Sicherheitsberater und Projektleiter waren zwei verschiedene Prüfungen
Die Vorlage behauptete, «Elektro-Sicherheitsberater», «Elektro-Projektleiter mit eidg. Fachausweis» und «Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit» bezeichneten dieselbe Qualifikation zu drei Zeitpunkten. Das stimmt nicht. Die Prüfungsordnung führt in Ziffer 9.2.1 die Berufsprüfungen «Elektro-Projektleiterin bzw. Elektro-Projektleiter» und «Elektro-Sicherheitsberaterin bzw. Elektro-Sicherheitsberater» als zwei nebeneinander bestehende Prüfungen nach dem Reglement vom 25. Juni 2003 auf, beide durchgeführt bis Ende 2021. Nur der Titel «Elektro-Projektleiter mit eidgenössischem Fachausweis» darf nach Ziffer 9.2.3 in den neuen Titel überführt werden. Für die Seite heisst das: Beide alten Bezeichnungen tauchen in aktuellen Inseraten auf und gehören erklärt, aber nicht gleichgesetzt.
Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 9.2.1 und 9.2.3; belegt durch die Inseratsauswertung: mehrere Titel auf jobs.ch lauten «Elektro-Projektleiter / Elektro-Sicherheitsberater»
Was die Rolle konkret umfasst
Die Prüfungsordnung beschreibt das Arbeitsgebiet nüchtern: Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit bearbeiten Elektroprojekte selbstständig und unter Aufsicht eines fachkundigen Leiters. Sie führen die elektrotechnischen Kontrollen und Messungen gemäss NIV durch. Kerngebiete sind Installation, elektrotechnische Sicherheit, Kontrolltätigkeit und Planung. Sie arbeiten bei der Kundschaft vor Ort und im Büro. Zur Berufsausübung hält die Prüfungsordnung ausdrücklich fest, dass sie mit Kundschaft und Behörden verhandeln, die branchennahen Gewerke Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär beraten und koordinieren und Berufslernende sowie Mitarbeitende führen und ausbilden. Berufsberatung.ch ordnet die Rolle dem mittleren Kader zu.
Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 1.2.1 und 1.2.3; berufsberatung.ch, Abschnitt Arbeitsumgebung: «Meist gehören Sie zum mittleren Kader»
Die dreizehn Handlungskompetenzen im Wortlaut des Bundes
Die Prüfungsordnung listet die wichtigsten Handlungskompetenzen abschliessend auf. Sie taugen als Gerüst für eine Aufgabenliste, weil sie die offizielle Formulierung der Trägerschaft sind und nicht die Marketingsprache eines Betriebs. Auffällig ist die Mischung: technische Kompetenzen stehen gleichberechtigt neben betriebswirtschaftlichen und personellen. Der Beruf ist damit ausdrücklich eine Kaderfunktion.
| Nr. | Handlungskompetenz gemäss Prüfungsordnung |
|---|---|
| 1 | Elektrotechnische Projekte verfassen und führen, ab Erarbeitung der technischen wie betriebswirtschaftlichen Projektgrundlagen |
| 2 | Energieeffiziente elektrotechnische Projekte planen und realisieren |
| 3 | Die elektrotechnische Sicherheit prüfen |
| 4 | Sicherheitsdienstleistungen verkaufen |
| 5 | Schlusskontrollen, Abnahmekontrollen, periodische Kontrollen und Stichprobenkontrollen gemäss NIV durchführen |
| 6 | Fachberatungen im Bereich der Sicherheit durchführen |
| 7 | Normenkonform handeln, unter Berücksichtigung der Normengeschichte |
| 8 | Kundenkontakte pflegen und ausbauen |
| 9 | Berufslernende und Mitarbeitende ausbilden |
| 10 | Den Unterhalt der Infrastruktur verantworten |
| 11 | Die personellen Ressourcen planen |
| 12 | Arbeitsteams führen, begleiten und koordinieren |
| 13 | Nach hohen ökologischen und energetischen Aspekten handeln |
Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 1.2.2, wörtlich übernommen und nachgezählt
Der Fachausweis
Zulassung zur Berufsprüfung: vier Wege, alle mit Praxisnachweis
Die Zulassung ist in der Prüfungsordnung abschliessend geregelt. Entscheidend ist immer die Kombination aus formalem Abschluss und nachgewiesener Praxis in der Schweiz unter fachkundiger Leitung. Zusätzlich müssen in allen Fällen die fünf Modulabschlüsse vorliegen und, nur für die Fachrichtung Installation und Sicherheit, die Praktikumsausbildung absolviert und der Bericht eingereicht sein. Der Zulassungsentscheid wird mindestens drei Monate vor Beginn der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt.
| Vorbildung | Geforderte Praxis in der Schweiz unter fachkundiger Leitung |
|---|---|
| EFZ Elektroinstallateur/in oder Elektroplaner/in oder gleichwertig | mindestens 2 Jahre in Planung oder Erstellung von Installationen gemäss NIV |
| EFZ Montage-Elektriker/in oder gleichwertig | mindestens 4 Jahre |
| EFZ in einem vergleichbaren Schweizer Beruf der Elektrobranche | mindestens 4 Jahre, über Vergleichbarkeit und Dauer entscheidet die QS-Kommission |
| ESTI-Verfügung über Gleichwertigkeit einer ausländischen elektrotechnischen Ausbildung mit dem EFZ Elektroinstallateur | mindestens 2 Jahre |
| Zusätzlich in allen Fällen | fünf Modulabschlüsse, plus Praktikumsausbildung mit Bericht (nur Installation und Sicherheit) |
Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 3.3.1 Bst. a bis f und Ziff. 3.3.4
Die fünf Module: Modul 4 trennt die Fachrichtungen
EIT.swiss führt die Prüfungen durch und legt den Inhalt der Ausbildung fest, unterrichtet wird an unabhängigen Schulen nach EIT.swiss-Richtlinien. Modulprüfungen dürfen nur EIT.swiss-anerkannte Schulen abnehmen. Modul 4 ist der einzige Punkt, an dem sich die beiden Fachrichtungen im Modulaufbau unterscheiden.
| Modul | Bezeichnung |
|---|---|
| 1 | Technische Grundlagen |
| 2 | Projektführung I |
| 3 | Planung und technische Bearbeitung I |
| 4 | Installations- und Sicherheitskontrolle bzw. Planung, je nach Fachrichtung |
| 5 | Leadership, Kommunikation und Personalmanagement |
Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 3.3.3; EIT.swiss, Seite «Elektro-Teamleiter:in», Hinweis zur Schulanerkennung
Die Abschlussprüfung: drei Teile, 180 Minuten, jeder Teil muss genügen
Die Abschlussprüfung besteht aus drei modulübergreifenden Prüfungsteilen zu je 60 Minuten. Bei den Teilen mit Arbeitsvorbereitung erhalten die Kandidierenden mindestens sieben Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum schriftlich geschilderte Fallsituationen auf der Prüfungsplattform. Geprüft werden Problemanalyse, Lösungsmöglichkeiten, fachliche Argumentation und Vernetzungskompetenz. Beim Prüfungsteil Messaufgabe ist zusätzlich der Bericht der Praktikumsausbildung Gegenstand der Prüfung. An den Prüfungen nach Prüfungsordnung sind alle Hilfsmittel zugelassen. Seit dem 1. Juni 2025 finden alle Prüfungen der höheren Berufsbildung ausschliesslich nach NIN 2025 statt. Der dritte Prüfungsteil ist der einzige inhaltliche Unterschied zwischen den Fachrichtungen.
| Prüfungsteil | Installation und Sicherheit | Planung | Dauer |
|---|---|---|---|
| 1 | Projektführung, mit Arbeitsvorbereitung | Projektführung, mit Arbeitsvorbereitung | 60 Min. |
| 2 | Fallarbeit Normen/Sicherheit, mit Arbeitsvorbereitung | Fallarbeit Normen/Sicherheit, mit Arbeitsvorbereitung | 60 Min. |
| 3 | Messaufgabe/Elektrotechnik, praktisch | Planungsfall, mit Arbeitsvorbereitung | 60 Min. |
| Total | 180 Min. |
Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 5.1.1 und 5.1.2; EIT.swiss, Seite «Berufsprüfung», Abschnitte Hilfsmittel und NIN 2025
Korrigiert und ergänzt: was es kostet, mit der fehlenden Obergrenze
Die Vorlage nannte den Bundesbeitrag nur als «50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren». Das ist unvollständig und macht die Rechnung unerklärlich. Für eine Berufsprüfung gilt eine Obergrenze von CHF 9'500, entsprechend anrechenbaren Kursgebühren von CHF 19'000. Genau daran rechnet sich das Beispiel ZbW St. Gallen auf: CHF 17'640 Lehrgang plus CHF 2'055 Modulprüfungen ergibt CHF 19'695, minus die gedeckelten CHF 9'500 ergibt die vom ZbW ausgewiesenen CHF 10'195. Wer teurer studiert, zahlt jeden weiteren Franken selbst. Ausbezahlt wird erst nach der eidgenössischen Prüfung, vorfinanziert werden muss der ganze Betrag.
| Kostenblock | Betrag |
|---|---|
| Prüfungsgebühr BPEL Installation und Sicherheit | CHF 1'955 exkl. MwSt. |
| Prüfungsgebühr BPEL kombiniert mit Baustein Sicherheit oder mit BPPL | CHF 1'475 exkl. MwSt. |
| Prüfungsgebühr BPPL Planung, zum Vergleich | CHF 1'935 exkl. MwSt. |
| Lehrgang ZbW St. Gallen, 3 Semester à CHF 5'880 | CHF 17'640 |
| Modulprüfungen ZbW | CHF 2'055 |
| Bundesbeitrag Berufsprüfung | 50 Prozent, höchstens CHF 9'500 |
| Rest zulasten der Kandidatin oder des Kandidaten, Beispiel ZbW | CHF 10'195 |
Grundlage: EIT.swiss, Seite «Berufsprüfung», Abschnitt Gebühren, abgerufen 31.07.2026; ZbW St. Gallen, Kursseite, Abschnitt Investition und Fördergelder; SBFI, Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten
Dauer, Ort und Anmeldung
Berufsberatung.ch gibt die Ausbildungsdauer mit ein bis zwei Jahren an, berufsbegleitend und modular. Das ZbW St. Gallen führt den Lehrgang über drei Semester, unterrichtet wird an einem Tag von 13.30 bis 20.45 Uhr plus einem weiteren Abend von 17.30 bis 20.45 Uhr. Alle Prüfungen der höheren Berufsbildung von EIT.swiss finden seit dem 29. Juni 2021 am zentralen Prüfungsort Zürich-Altstetten statt, Vulkanplatz 3. Erstabsolventinnen und Erstabsolventen erhalten in der Regel einen von ihrer Schule vorreservierten Prüfungsplatz, in den übrigen Fällen liegt der Prüfungstermin in der Regel drei bis sechs Monate nach der Zulassungsbestätigung.
Grundlage: berufsberatung.ch, Abschnitt Ausbildung: «1–2 Jahre»; EIT.swiss, Seite «Berufsprüfung», Abschnitte Prüfungsort, Termine und Erstabsolventen; ZbW St. Gallen, Unterrichtszeiten, abgerufen 31.07.2026
Verantwortung und Haftung
Der Kern der Verantwortung: die Kontrollbewilligung nach NIV
Die Prüfungsordnung hält fest, dass Elektroprojektleiterinnen und Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit mit eidgenössischem Fachausweis kontrollberechtigt im Sinne der NIV sind. Rechtlich präzise heisst das: Sie erfüllen die fachliche Voraussetzung nach Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a NIV. Die Kontrollbewilligung selbst erteilt das Eidgenössische Starkstrominspektorat auf Gesuch. Die geltende Fassung von Buchstabe a stammt aus der Verordnung vom 29. November 2023 und ist seit 1. Januar 2024 in Kraft. Die Bewilligung ist unbefristet, nicht übertragbar und gilt für die ganze Schweiz. Sie setzt neben der Ausbildung dreierlei voraus: einen Ausbildungsstand auf dem neuesten Stand der Technik mit gewährleisteter Weiterbildung, aktuelle interne Arbeitsanweisungen zur Kontrolltätigkeit und geeignete sowie kalibrierte Mess- und Kontrollgeräte.
Grundlage: NIV, SR 734.27, Art. 27 Abs. 1 Bst. a bis d und Abs. 3, Fassung Bst. a gemäss V vom 29. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 766); Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 1.2.5
Was er unterschreibt: der Sicherheitsnachweis
Vor der Inbetriebnahme einer Installation oder von Teilen davon ist eine baubegleitende Erstprüfung durchzuführen und zu protokollieren. Vor der Übergabe an den Eigentümer muss eine betriebsinterne Schlusskontrolle stattfinden, durchgeführt von einer fachkundigen Person nach Artikel 8 oder einer kontrollberechtigten Person nach Artikel 27 Absatz 1. Die kontrollierenden Personen halten die Ergebnisse im Sicherheitsnachweis fest. Unterschrieben wird der Sicherheitsnachweis von den Personen, welche die Kontrolle durchgeführt haben, und von einer der kontrollberechtigten Personen, die in der Installationsbewilligung aufgeführt sind. Er enthält unter anderem Adresse der Installation und des Eigentümers, die Beschreibung der Installation samt angewendeter Normen, die Kontrollperiode, Name und Adresse des Installateurs sowie die Ergebnisse der Schlusskontrolle.
Grundlage: NIV, SR 734.27, Art. 24 Abs. 1, 2, 4 und 5 sowie Art. 37 Abs. 1 und 2
Korrigiert: die drei Kontrollarten und ihre Fristen
Die Schlusskontrolle nach Artikel 24 findet betriebsintern vor der Übergabe statt. Die Abnahmekontrolle veranlasst der Eigentümer, sie muss durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle erfolgen. Hier lag der Fehler der Vorlage: Seit der Revision vom 31. Mai 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024, gilt für netzgekoppelte Energieerzeugungsanlagen und für Installationen mit einer Kontrollperiode unter 20 Jahren einheitlich eine Frist von sechs Monaten. Die frühere Zweimonatsfrist für Energieerzeugungsanlagen ist aufgehoben, ebenso der frühere Absatz 4. Die periodische Kontrolle fordert die Netzbetreiberin mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich ein. Wird der Sicherheitsnachweis trotz zweimaliger Mahnung nicht eingereicht, übergibt sie dem Inspektorat die Durchsetzung. Wer an Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle, der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden.
Grundlage: NIV, SR 734.27, Art. 24, Art. 35 Abs. 3 in der Fassung gemäss V vom 31. Mai 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 281), Art. 35 Abs. 4 aufgehoben per gleichem Datum, Art. 36 Abs. 1 und 3, Art. 31, Art. 26 Abs. 2
Strafrechtliche Haftung: Busse bis 100'000 Franken
Wer die mit einer Bewilligung verbundenen Pflichten verletzt, wird nach Artikel 55 Absatz 3 des Elektrizitätsgesetzes bestraft. Artikel 42 NIV zählt die Tatbestände einzeln auf und trifft genau die Tätigkeiten dieser Rolle: den Sicherheitsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erstellen oder dem Eigentümer nicht fristgerecht übergeben, die vorgeschriebenen Kontrollen nicht oder in schwerwiegender Weise nicht korrekt ausführen, gegen die Vorschriften zur Betriebsorganisation verstossen, gegen die Pflicht zur Unabhängigkeit der Kontrollen verstossen oder Installationen mit gefährlichen Mängeln dem Eigentümer übergeben. Der Strafrahmen: Busse bis 100'000 Franken bei Vorsatz und bis 20'000 Franken bei Fahrlässigkeit, sofern nicht nach dem Strafgesetzbuch eine schwerere Strafe verwirkt ist. Zusätzlich kann das Inspektorat die Kontrollbewilligung widerrufen, wenn der Bewilligungsinhaber oder sein Personal trotz Mahnung in schwerwiegender Weise gegen die Verordnung verstösst, und macht den Widerruf öffentlich bekannt.
Grundlage: NIV, SR 734.27, Art. 42 Bst. c Ziff. 1 und 4 bis 7 sowie Art. 28 Abs. 2 und 4; EleG, SR 734.0, Art. 55 Abs. 1, 2 und 3
Ergänzt: zivilrechtliche Haftung, mit der OR-Revision seit 1. Januar 2026
Nach Artikel 371 Absatz 2 OR verjähren Mängelansprüche des Bestellers eines unbeweglichen Werks gegen den Unternehmer sowie gegen den Architekten oder den Ingenieur fünf Jahre nach der Abnahme. Für bewegliche Werke gelten zwei Jahre, verlängert auf fünf Jahre, wenn das bewegliche Werk bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert wurde, was auf einen Grossteil der Elektroinstallation zutrifft. Die Vorlage stellte auf die Fassung von 2013 ab und übersah die Revision Baumängel vom 20. Dezember 2024, in Kraft seit 1. Januar 2026. Neu gilt: Die Fünfjahresfrist kann nicht zu Lasten des Bestellers abgeändert werden, eine zum Voraus getroffene Einschränkung oder Wegbedingung des Anspruchs auf unentgeltliche Verbesserung ist bei Bauten ungültig, und versteckte Mängel eines unbeweglichen Werks sind innert 60 Tagen nach Entdeckung anzuzeigen, wobei kürzere Fristen unwirksam sind. Haftende Vertragspartei ist in der Regel der Arbeitgeber, nicht der Projektleiter persönlich. Seine persönliche Verantwortung greift über das Straf- und Bewilligungsrecht.
Grundlage: OR, SR 220, Art. 368 Abs. 2 und 2bis, Art. 370 Abs. 4 und Art. 371 Abs. 1 bis 3, Fassungen gemäss BG vom 20. Dez. 2024 (Baumängel), in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 270)
Der wichtigste Unterschied: kontrollberechtigt ist nicht fachkundig
Diese Unterscheidung wird laufend verwechselt und ist der wertvollste Inhalt der ganzen Seite. Fachkundig nach Artikel 8 Absatz 1 NIV ist, wer die höhere Fachprüfung als Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte bestanden hat. Fachkundig ist ausserdem, wer drei Jahre Praxis im Installieren unter Aufsicht einer fachkundigen Person ausweist, eine Praxisprüfung bestanden hat und zusätzlich ein EFZ mit einem FH- oder HF-Diplom in Energie- oder Elektrotechnik kombiniert oder ein eidgenössisches Diplom eines nahe verwandten Berufs besitzt. Nur eine fachkundige Person kann fachkundiger Leiter sein, und nur mit einem fachkundigen Leiter erhält ein Betrieb die allgemeine Installationsbewilligung. Der Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit ist kontrollberechtigt, aber nicht fachkundig: Er darf Schlusskontrollen durchführen und Sicherheitsnachweise mitunterzeichnen, er kann aber keinen Installationsbetrieb tragen. Bezeichnend ist, dass die NIV bei der Praxisprüfung nach Artikel 8 Absatz 3 ausdrücklich verlangt, die sicherheitsrelevanten Kompetenzen gemäss dieser Berufsprüfung in jedem Fall zu prüfen.
Grundlage: NIV, SR 734.27, Art. 8 Abs. 1 bis 3, Art. 9 Abs. 1 Bst. a und Art. 27 Abs. 1 Bst. a
Abgrenzung
Betriebsorganisation nach Artikel 10 NIV: warum die Stelle strukturell gebraucht wird
Artikel 10 NIV schreibt vor, wie viele qualifizierte Personen ein Installationsbetrieb halten muss, und erklärt damit, warum die Nachfrage nach Kontrollberechtigten nicht konjunkturell, sondern strukturell ist. Betriebe müssen pro 20 in der Installation beschäftigte Personen mindestens einen fachkundigen Leiter vollzeitlich beschäftigen. Jedem fachkundigen Leiter dürfen höchstens drei kontrollberechtigte Personen nach Artikel 27 Absatz 1 unterstellt werden, die ihrerseits zusätzlich höchstens je 10 Personen beaufsichtigen dürfen. Zweigniederlassungen müssen die Anforderungen ebenfalls erfüllen. Wird der fachkundige Leiter Teilzeit beschäftigt, muss sein Beschäftigungsgrad mindestens 40 Prozent betragen, die Arbeitsbelastung dem Beschäftigungsgrad entsprechen, und er darf insgesamt nicht mehr als zwei Betriebe betreuen. Jeder Betrieb, der wächst, löst damit zwingend Bedarf an zusätzlichen kontrollberechtigten Personen aus.
Grundlage: NIV, SR 734.27, Art. 10 Abs. 1 bis 3, Abs. 2 in der Fassung vom 23. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 800), und Art. 9 Abs. 3
Abgrenzung zu den häufig verwechselten Funktionen
Elektroplaner EFZ ist eine berufliche Grundbildung auf Sekundarstufe II und damit die Ausgangslage für die Berufsprüfung, nicht deren Ergebnis. Der Elektroprojektleiter Planung hat denselben eidgenössischen Fachausweis und dieselbe Prüfungsordnung, arbeitet aber vorwiegend im Büro, betreut Projekte von der Besprechung über die Planung bis zur Inbetriebnahme und führt Fachbauleitungen durch. Die Prüfungsordnung spricht die Kontrollberechtigung ausdrücklich nur der Fachrichtung Installation und Sicherheit zu, und Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a NIV nennt ebenfalls nur diese. Der Elektro-Teamleiter ist keine eidgenössische Prüfung, sondern eine berufsbegleitende Weiterbildung von rund zwei Semestern mit EIT.swiss-Zertifikat. Der eidgenössisch diplomierte Elektroinstallateur heisst heute Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte HFP und steht eine Stufe höher. Ein Elektrotechniker HF ist nicht automatisch fachkundig, kann es aber über den Weg von Artikel 8 Absatz 2 NIV werden.
| Funktion | Stufe und Abschluss | Kontrollberechtigt nach NIV | Kann fachkundiger Leiter sein |
|---|---|---|---|
| Elektroplaner/in EFZ | Berufliche Grundbildung, EFZ | nein | nein |
| Elektro-Teamleiter/in | EIT.swiss-Zertifikat, rund 2 Semester, nicht eidgenössisch | nein | nein |
| Elektrotechniker/in HF | Höhere Fachschule, HF-Diplom | nein | nur über Art. 8 Abs. 2 NIV, mit EFZ, Praxis und Praxisprüfung |
| Elektroprojektleiter/in Planung | Berufsprüfung, eidg. Fachausweis | nein | nein |
| Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit | Berufsprüfung, eidg. Fachausweis | ja, Art. 27 Abs. 1 Bst. a NIV | nein |
| Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte/-expertin, früher eidg. dipl. Elektroinstallateur | Höhere Fachprüfung, eidg. Diplom | ja, als fachkundige Person | ja, Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 NIV |
Grundlage: Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 1.2.5, 1.3.1 und 1.3.2; NIV Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 9, Art. 27 Abs. 1 Bst. a; EIT.swiss, Seite «Elektro-Teamleiter:in»; berufsberatung.ch, Abschnitt Weiterbildung
Der Markt
Nachgemessen: wie viele Stellen ausgeschrieben sind
Eigene Erhebung am 31. Juli 2026 über die öffentliche Suchschnittstelle von jobs.ch, als exakte Phrasensuche. Die Phrasenzahlen der Vorlage liessen sich exakt reproduzieren. Die Gesamtzahl aller Inserate weicht ab, weil sie sich stündlich ändert, deshalb steht hier der selbst gemessene Wert. Von den 181 Treffern für «Projektleiter Elektro» tragen 67 die Kombination Projektleiter und Elektro tatsächlich im Stellentitel. Das ist die belastbare Zahl. Wichtig für die Interpretation: Es sind 67 Inserate, nicht 67 verschiedene Stellen, mehrere Betriebe schalten dasselbe Profil zwei- bis dreifach. Das Medianalter der Inserate liegt bei 23 Tagen, das älteste steht seit 899 Tagen online, was bei Mangelberufen typisch ist.
| Suchphrase auf jobs.ch | Treffer schweizweit |
|---|---|
| «Projektleiter Elektro» | 181 |
| «Elektro-Projektleiter» | 138 |
| «Elektroprojektleiter» | 39 |
| «Projektleiter Elektroplanung» | 39 |
| «Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit» | 23 |
| davon mit Projektleiter und Elektro im Stellentitel | 67 |
| Alle Inserate auf jobs.ch am 31.07.2026 | 43'906 |
Grundlage: jobs.ch, öffentliche Suchschnittstelle, eigene Abfrage am 31.07.2026, Phrasensuche in Anführungszeichen, Auszählung der Stellentitel aus allen 181 Treffern
Wo die Stellen liegen und in welchen Betrieben
Von den 67 titelgenauen Inseraten entfallen 14 auf Zürich und 8 auf Basel, der Rest verteilt sich in Einer- und Zweierschritten über die ganze Deutschschweiz, unter anderem auf Wil, Baden, Gränichen, Dottikon, Bern, Biel, Cham, Zug, Solothurn und Hitzkirch. Die Zentralschweiz ist präsent, aber dünn: einzelne Stellen pro Ort, keine Bündel. Beim Pensum verlangen 28 der 67 Inserate volle 100 Prozent, 37 lassen 80 bis 100 Prozent zu und nur 2 gehen auf 60 Prozent hinunter. Nach Unternehmenstyp stammen 41 Inserate von KMU, 18 von Grossunternehmen und 8 von Personaldienstleistern.
Grundlage: jobs.ch, eigene Auswertung der 67 titelgenauen Inserate, Felder place, employment_grades und company_segmentation, Abfrage vom 31.07.2026
Korrigiert: was die Inserate tatsächlich verlangen
Die Vorlage nannte eine Fallzahl von 71, die sich aus der Erhebung nicht herleiten lässt. Ausgewertet wurden deshalb die Volltexte aller 67 titelgenauen Inserate. Das Ergebnis bleibt in der Aussage stabil und ist für die Positionierung aufschlussreich: Die Betriebe fragen überwiegend nach der Grundbildung und nicht nach dem Fachausweis. Nur 22 Prozent nennen das Wort Fachausweis überhaupt, während 69 Prozent den Elektroinstallateur und 58 Prozent den Elektroplaner erwähnen. Normative Begriffe kommen kaum vor: NIV in 4 Prozent, SIA in 6 Prozent, NIN in 9 Prozent. Die Betriebe beschreiben die Stelle also über Tätigkeiten, nicht über Regelwerk. Und kein einziges der 67 Inserate nennt einen Lohn oder ein Lohnband. Werte, die sich nur mit einer bestimmten Suchwortliste reproduzieren lassen, sind gestrichen.
| Angabe im Inserat | Anteil (n = 67) |
|---|---|
| EFZ Elektroinstallateur genannt | 69 % |
| EFZ Elektroplaner genannt | 58 % |
| Elektro-Projektleiter oder Sicherheitsberater als Qualifikation | 55 % |
| Eidg. dipl. bzw. Sicherheitsexperte genannt | 39 % |
| Gebäudetechnik, Gebäudeautomation oder KNX | 39 % |
| Kalkulation oder Offerten | 39 % |
| Führerausweis erwähnt | 37 % |
| Baustelle, Bauleitung oder Baubesprechung | 25 % |
| CAD, Elbridge, Messerli oder BIM | 25 % |
| Wort «Fachausweis» überhaupt genannt | 22 % |
| Firmenwagen oder Geschäftsauto angeboten | 21 % |
| Weiterbildung oder Entwicklung angeboten | 85 % |
| Homeoffice oder flexible Arbeitszeit angeboten | 22 % |
| NIN genannt | 9 % |
| SIA genannt | 6 % |
| NIV genannt | 4 % |
| Lohn oder Lohnband im Inserat genannt | 0 % |
Grundlage: jobs.ch, eigene Volltextauswertung aller 67 Inserate mit Projektleiter und Elektro im Titel, Abfrage vom 31.07.2026
Warum es ein Mangelberuf ist: die Zahlen der Branche
Die Elektrobranche zählte 2023 gesamtschweizerisch 5'401 Unternehmen mit 54'757 Beschäftigten, gegenüber 50'623 Beschäftigten im Jahr 2019 und 5'218 Unternehmen im Jahr 2022. Ausgebildet werden jährlich rund 10'000 Lernende bei rund 2'400 Lehrabschlüssen pro Jahr, davon 2024 exakt 1'477 als Elektroinstallateur EFZ und 811 als Montage-Elektriker EFZ. Diese Lehrabgänger sind der einzige Rekrutierungspool für die Berufsprüfung, und vor der Zulassung müssen erst zwei beziehungsweise vier Jahre Praxis vergehen. Das Verzeichnis der allgemeinen Installations- und Kontrollbewilligungen des Eidgenössischen Starkstrominspektorats wies am 31. Juli 2026 insgesamt 8'616 Einträge aus. Diese Zahl umfasst Installations- und Kontrollbewilligungen gemeinsam und ist deshalb keine Zählung kontrollberechtigter Personen.
Grundlage: EIT.swiss, Faktenblatt «Die Elektrobranche in Zahlen», Daten 2023 und 2024, Zahlen wörtlich aus dem PDF; ESTI, Verzeichnis der allgemeinen Installations- und Kontrollbewilligungen, eigene Abfrage 31.07.2026: «Anzahl Ergebnisse Ihrer Suche: 8616»; Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 3.3.1
Warum der Beruf schwierig ist
Erstens der Aufwand: drei Semester berufsbegleitend neben einer in der Regel vollen Anstellung, beim ZbW an einem Tag von 13.30 bis 20.45 Uhr plus einem weiteren Abend pro Woche, dazu Selbststudium. Zweitens das Geld: rund CHF 19'700 an Lehrgangs- und Modulprüfungsgebühren sind vorzufinanzieren, der Bundesbeitrag von höchstens CHF 9'500 kommt erst nach bestandener Prüfung. Drittens die Prüfungshürde: Alle drei Prüfungsteile müssen einzeln mindestens 4.0 erreichen, es gibt keinen Ausgleich über den Durchschnitt, zwei Wiederholungen sind möglich, frühestens nach sechs Monaten. Viertens die Doppelrolle im Alltag: Termin- und Kostenverantwortung, Verhandlungen mit Kundschaft und Behörden, Koordination der Gewerke Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär, Ausbildung von Lernenden, und dazu die persönliche, an die Person und nicht an den Betrieb gebundene Kontrollberechtigung mit laufender Weiterbildungspflicht und kalibrierten Messgeräten. Er unterschreibt Dokumente, deren Fehlerhaftigkeit strafbar ist. Fünftens die Normengeschichte: Die Prüfungsordnung verlangt normenkonformes Handeln unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit angewandten Verordnungen und Normen. Wer eine Anlage von 1978 periodisch kontrolliert, muss wissen, was damals galt. Ein Indiz für die Nachfrage: Der ZbW-Lehrgang mit Start Oktober 2026 war am Erhebungstag ausgebucht, es wurde nur noch eine Warteliste geführt, die nächsten Starts sind der 12. April 2027 und der 18. Oktober 2027.
Grundlage: ZbW St. Gallen, Kursseite: Unterrichtszeiten, Voraussetzungen, Kosten, Startdaten und Hinweis auf Warteliste, abgerufen 31.07.2026; Prüfungsordnung EIT.swiss Ziff. 1.2.2, 1.2.3, 6.4.1 und 6.5.1 bis 6.5.3; NIV Art. 27 Abs. 1 und 3; SBFI, Obergrenze Bundesbeitrag Berufsprüfung
Quellen
- Prüfungsordnung über die Berufsprüfungen für Elektroprojektleiterin/Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit sowie Planung, EIT.swiss, Fassung mit Änderungen gültig ab 01.01.2026: https://www.eit.swiss/fileadmin/user_upload/documents/Berufsbildung/Hoehere_Berufsbildung/Berufspruefung/_de/PO2020_BPEL_BPPL_DEU_Zusammengefasst_2026.pdf
- Rechtsgültige Fassung der Prüfungsordnung im Berufsverzeichnis des Bundes: https://www.becc.admin.ch/becc/public/bvz/beruf/hoehereBildung
- EIT.swiss, Berufsprüfung (Gebühren, Termine, Prüfungsort, Praktikum, Hilfsmittel, NIN 2025): https://www.eit.swiss/de/bildung/weiterbildung/berufspruefung
- EIT.swiss, Elektro-Teamleiter:in (Zertifikat, Dauer, Anerkennung von Zertifikatsprüfungen, Schulanerkennung): https://www.eit.swiss/de/bildung/weiterbildungen/elektro-teamleiterin
- EIT.swiss, Faktenblatt «Die Elektrobranche in Zahlen» (Daten 2023 und 2024): https://www.eit.swiss/fileadmin/user_upload/documents/Branche/Zahlen/_de/Elektrobranche_in_Zahlen.pdf
- berufsberatung.ch, Beruf «Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit BP»: https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/1900?id=4070
- Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV), SR 734.27, konsolidierte Fassung Stand 1. Juli 2024: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/22/de
- Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG), SR 734.0, Art. 55: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/19/259_252_257/de
- Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 367 bis 371, Fassung mit BG vom 20. Dez. 2024 (Baumängel), in Kraft seit 1. Jan. 2026: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
- Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI, Verzeichnis der allgemeinen Installations- und Kontrollbewilligungen: https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb/index.htm
- ESTI, Bewilligungen NIV: https://www.esti.admin.ch/de/themen/bewilligungen-niv-uebersicht/bewilligungen-niv
- SBFI, Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten (50 Prozent, Obergrenze CHF 9'500 bei Berufsprüfung): https://www.sbfi.admin.ch/de/bundesbeitraege-fuer-kurse-die-auf-eidgenoessische-pruefungen-vorbereiten
- ZbW Zentrum für berufliche Weiterbildung St. Gallen, Lehrgang Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit: https://www.zbw.ch/bildungsangebot/hoehere-fachausbildungen/elektro/elektroprojektleiter-installation-und-sicherheit/
- SIA 108, Ausgabe 2020, Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik (kostenpflichtig): https://shop.sia.ch/normenwerk/ingenieur/108_2020_d/D/Product
- SIA, Revision der Leistungs- und Honorarordnungen, Ausgabe 2026, Status vor Publikation prüfen: https://www.sia.ch/de/politik/beschaffungswesen/aspekte/leistungen-honorare/
- Adecco Group Switzerland, Fachkräftemangel Index Schweiz 2025: https://www.adeccogroup.com/de-ch/zukunft-der-arbeit/swiss-skills-shortage/swiss-skills-shortage-2025
- Stellenmarkt-Monitor Schweiz, Universität Zürich, Fachkräftemangel-Index: https://www.stellenmarktmonitor.uzh.ch/de/indices/fachkraeftemangel.html
- jobs.ch, öffentliche Suchschnittstelle, eigene Abfrage vom 31.07.2026: https://www.jobs.ch/api/v1/public/search
Alle Angaben ohne Gewähr. Massgeblich sind die Verordnungen, Prüfungsordnungen und Reglemente in der jeweils gültigen Fassung. Stand 31. Juli 2026.