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Wie wir mit Ihren Daten umgehen, wie lange wir sie behalten, und was wir mit den Daten von Fachkräften ausdrücklich nicht tun.
Diese Erklärung gilt für die Website leonly.ch und für alles, was daraus folgt: Vakanzmeldungen von Betrieben, Anmeldungen von Fachkräften, Telefonate und E-Mails. Sie richtet sich nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), der Datenschutzverordnung (DSV) und nach den besonderen Vorschriften für die private Arbeitsvermittlung (AVG und AVV).
Eines vorweg, weil es für die Datenbearbeitung den Unterschied macht: Leonly betreibt Festvermittlung. Keinen Personalverleih, keine Temporärarbeit. Der Arbeitsvertrag entsteht direkt zwischen dem Betrieb und der Fachkraft, wir werden nie Arbeitgeberin. Deshalb gelten für uns die Datenschutzregeln der Vermittlung (Art. 7 AVG, Art. 19 AVV), nicht jene des Verleihs.
Leonly ist eine Marke. Verantwortlich im Sinn des DSG ist die Gesellschaft dahinter:
The Zone Media GmbH
Marke: Leonly
Obergrundstrasse 44, 6003 Luzern
UID CHE-434.790.230
Telefon: 041 562 03 27
E-Mail: hallo@leonly.ch
Die Obergrundstrasse 44 ist der Ort, an dem wir tatsächlich arbeiten. Die Verlegung des Sitzes dorthin ist beim Handelsregister eingereicht, aber noch nicht publiziert. Bis dahin lautet der eingetragene Sitz Tribschenstrasse 62a, 6005 Luzern. Wir nennen beide Adressen, damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben.
Für alle Fragen zum Datenschutz genügt eine formlose Nachricht an hallo@leonly.ch. Sie landen damit direkt bei der Geschäftsleitung, nicht in einem Ticketsystem.
Die The Zone Media GmbH verfügt über die Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung nach Art. 2 des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG). Bewilligungsbehörde ist die WAS Wirtschaft Arbeit Soziales, wira, Kanton Luzern. Der Eintrag ist im öffentlichen Verzeichnis der bewilligten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO abrufbar: Verzeichnis VZAVG.
Pflichtfelder sind nur die Stelle und Ihre Telefonnummer. Alles Weitere ist freiwillig.
Wir verlangen kein Foto, keinen Strafregisterauszug, keinen Betreibungsauszug und keine Angaben zu Ihrer Gesundheit. Im Regelfall enthält Ihr Dossier deshalb keine besonders schützenswerten Personendaten im Sinn von Art. 5 lit. c DSG. Wenn im Einzelfall doch solche Angaben anfallen, etwa weil Sie eine gesundheitliche Einschränkung von sich aus nennen, bearbeiten wir sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung und geben sie nie ohne Ihre Freigabe weiter.
Beim Aufruf einer Seite fallen beim Hoster technisch bedingt Server-Logdaten an. Erfasst werden IP-Adresse, Zeitpunkt des Zugriffs, aufgerufene Seite, übermittelte Datenmenge sowie Browser- und Systemangaben. Die IP-Adresse ist ein Personendatum, auch wenn wir sie niemandem zuordnen können.
Zweck ist ausschliesslich der technische Betrieb: Auslieferung der Seiten, Sicherheit, Fehlersuche. Wir werten diese Logs nicht statistisch aus, erstellen daraus keine Reichweitenzahlen und führen sie nicht mit Kandidaten- oder Betriebsdaten zusammen.
Es kommt vor, dass wir Angaben über eine Person nicht von ihr selbst erhalten. Drei Fälle sind möglich:
Es geht dabei um dieselben Kategorien wie oben: Name und Kontaktdaten, Beruf, Qualifikation und Berufserfahrung, bei einer Referenz zusätzlich die Einschätzung der Auskunftsperson zur bisherigen Arbeit (Art. 19 Abs. 3 DSG).
In allen drei Fällen informieren wir die betroffene Person über die Bearbeitung, spätestens einen Monat nachdem wir die Daten erhalten haben, und in jedem Fall vorher, falls wir die Daten schon früher weitergeben (Art. 19 Abs. 5 DSG).
Referenzen holen wir nie ohne vorgängige Zustimmung ein. Das verlangt Art. 19 Abs. 1 lit. b AVV. Wir gehen darüber hinaus und sprechen ausschliesslich mit den Auskunftspersonen, die Sie uns selbst nennen und namentlich freigeben.
Jeder dieser Zwecke ist von Anfang an festgelegt. Wir bearbeiten Ihre Daten nicht für etwas anderes, ohne Sie vorher zu fragen.
Das Schweizer Datenschutzgesetz verlangt von privaten Unternehmen nicht für jede einzelne Bearbeitung eine Rechtsgrundlage. Nötig wird eine Rechtfertigung dort, wo eine Bearbeitung in Ihre Persönlichkeit eingreift (Art. 30 und 31 DSG). Wir arbeiten auf zwei Ebenen:
Für die Vermittlung gilt zusätzlich eine strengere Schranke als für andere Branchen. Art. 7 Abs. 3 AVG sagt es kurz: Wir dürfen Daten über Stellensuchende und über offene Stellen nur bearbeiten, soweit und solange sie für die Vermittlung erforderlich sind, und wir haben sie geheim zu halten. Das schützt beide Seiten. Auch die Vakanz eines Betriebs ist bei uns vertraulich und wird nicht ohne Auftrag öffentlich ausgeschrieben.
Die erste Zusage geht weiter, als das Gesetz verlangt. Art. 19 Abs. 2 lit. b AVV erlaubt einer Vermittlerin, ein Profil im Hinblick auf einen bevorstehenden Vertragsabschluss ohne besondere Zustimmung an einen Kunden weiterzugeben. Wir machen das nicht. Wer im Pool ist, entscheidet in jedem einzelnen Fall selbst. Das ist unsere eigene Regel, keine gesetzliche Pflicht, und wir halten uns daran, weil der Pool sonst nicht funktioniert.
Es gibt vier Empfängergruppen:
Eine Weitergabe an andere Vermittlungsbetriebe, an weitere Geschäftsniederlassungen oder an Geschäftspartner findet nicht statt. Sollte sich das ändern, bräuchte es dafür Ihre Zustimmung (Art. 19 Abs. 1 AVV), und Sie würden vorher gefragt.
Ein externes Treuhandbüro führt unsere Buchhaltung und erhält dabei Rechnungs- und Vertragsdaten von Betrieben, also Firma, Adresse, Ansprechperson und Betrag. Kandidatendaten erhält es nicht. Es ist vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet und darf die Daten nur für die Buchführung verwenden.
| Anbieter | Sitz | Wofür |
|---|---|---|
| Vercel Inc. | USA | Hosting und Auslieferung dieser Website, Server-Logs mit IP-Adresse, Zeitpunkt und aufgerufener Seite |
| Google Ireland Limited | Dublin, Irland | E-Mail über Google Workspace, also unsere gesamte schriftliche Korrespondenz |
Google Ireland Limited zieht für den technischen Betrieb Google LLC in den USA als Unterauftragsbearbeiterin bei. Diese Kette gehört zur Wahrheit, deshalb steht sie hier.
Wenn wir künftig weitere Dienstleister einsetzen, nennen wir sie an dieser Stelle, bevor Ihre Daten dorthin gelangen.
Zwei Staaten sind betroffen, und für beide gibt es eine Grundlage.
USA, Vercel Inc. Vercel Inc. ist nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert. Der Bundesrat hat dieses Rahmenwerk am 14. August 2024 als angemessen anerkannt, die geänderte Datenschutzverordnung ist am 15. September 2024 in Kraft getreten (AS 2024 435, Anhang 1 DSV). Wichtig ist die Genauigkeit: Anerkannt ist nicht das Land, sondern der zertifizierte Empfänger. Wir prüfen die Zertifizierung jährlich im öffentlichen Verzeichnis unter dataprivacyframework.gov.
Irland, Google Ireland Limited. Irland steht auf der Staatenliste in Anhang 1 der Datenschutzverordnung. Die Bekanntgabe ist damit nach Art. 16 Abs. 1 DSG ohne zusätzliche Garantien zulässig.
Rückfallebene. Beide Verträge enthalten zusätzlich Standarddatenschutzklauseln in der vom EDÖB anerkannten Fassung (Art. 16 Abs. 2 lit. d DSG). Fällt eine Zertifizierung weg, bleibt die Bekanntgabe auf dieser Grundlage abgesichert.
Was das für Ihr Dossier heisst: Alles, was Sie uns per E-Mail schicken, liegt bei Google in Irland, mit der oben beschriebenen technischen Kette in die USA. Darüber hinaus geben wir Kandidatendossiers nicht ins Ausland. Eine Vermittlung an einen Betrieb ausserhalb der Schweiz käme nur mit Ihrer Zustimmung in Frage (Art. 19 Abs. 1 lit. c AVV).
Für die Verwaltung von Kandidaturen setzen wir derzeit kein externes System ein, weder ein Bewerbermanagement noch ein CRM. Die Daten liegen in unserer eigenen Ablage und in der E-Mail-Korrespondenz.
Sobald wir ein solches System einführen, nennen wir hier Anbieter, Sitzstaat und Zweck. Bestehende Kandidatinnen und Kandidaten informieren wir, bevor ihre Daten übernommen werden, nicht danach.
Art. 7 Abs. 3 AVG erlaubt uns die Bearbeitung nur, solange sie für die Vermittlung erforderlich ist. Daraus ergeben sich konkrete Fristen, keine Gummiformeln:
| Daten | Frist | Warum |
|---|---|---|
| Profil im Kandidaten-Pool | 24 Monate ab der letzten telefonischen Bestätigung | Grundlage ist Ihre Zustimmung, die fortbesteht (Art. 19 Abs. 3 AVV). Die Bestätigung alle 90 Tage hält die Angaben aktuell. |
| Profil ohne Rückmeldung | Löschung, sobald zwei Bestätigungen hintereinander scheitern, also nach rund 6 Monaten | Wer nicht mehr erreichbar ist, soll nicht als veraltetes Bild in einem Pool stehen. Das entspricht der Praxis des SECO zur Vermittlung über das Internet. |
| Bewerbungsunterlagen zu einer konkreten Stelle, nach einer Absage | 6 Monate | Die Frist für eine Klage wegen diskriminierender Nichtanstellung beträgt drei Monate (Art. 8 Abs. 2 GlG). Sechs Monate decken sie mit Reserve. |
| Dossier nach einer erfolgreichen Vermittlung | 12 Monate ab Stellenantritt | Deckt die drei Monate Nachbesetzungsgarantie und allfällige Fragen zum Honorar. |
| Vakanzmeldungen und Korrespondenz mit Betrieben | 24 Monate ab dem letzten Kontakt | Danach ist die Anfrage überholt. Laufende Mandate bleiben bis zum Abschluss. |
| E-Mail-Korrespondenz | 24 Monate | Nachvollziehbarkeit von Absprachen. |
| Vermittlungsvertrag und Rechnung | 10 Jahre | Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege (Art. 958f OR). Betrifft nur Vertrag und Rechnung, nicht das Bewerbungsdossier. |
| Server-Logs beim Hoster | automatische Löschung durch den Hostinganbieter, wir werten sie nicht aus und legen keine Kopie an | Technischer Betrieb und Sicherheit. Die Löschung erfolgt dort automatisch. |
Nach Ablauf der Frist werden die Daten gelöscht oder vernichtet. Verlangen Sie die Löschung früher, tun wir das sofort, ohne dass Sie es begründen müssen. Bestehen bleiben in diesem Fall nur die Belege, die wir gesetzlich aufbewahren müssen.
Diese Website setzt keine Cookies. Es läuft keine Reichweitenmessung, kein Google Analytics, kein Meta-Pixel und kein Dienst, der Sie über mehrere Seiten hinweg wiedererkennt. Es werden auch keine Schriften, Karten, Videos oder Skripte von fremden Servern nachgeladen. Alles liegt auf unserem eigenen Server. Wir haben das im ausgelieferten Quelltext geprüft: keine einzige externe Ressource.
Deshalb erscheint hier kein Einwilligungsfenster. Es gibt nichts einzuwilligen. Ein Banner, der eine Zustimmung zu nichts einholt, wäre nur ein weiterer Klick.
Was bleibt, sind die Server-Logs des Hosters, die im Abschnitt oben beschrieben sind. Die führt jede Website, sie sind technisch nicht vermeidbar.
Sollten wir das je ändern, etwa um den Erfolg einer Kampagne zu messen, steht es vorher an dieser Stelle. Und wo eine Einwilligung nötig ist, fragen wir Sie vorher.
Wir sortieren keine Dossiers per Software vor, vergeben keine Punktzahlen und lassen keine Auswahl von einem Programm treffen. Jede Einschätzung stammt von einem Menschen, der mit Ihnen telefoniert hat. Eine automatisierte Einzelentscheidung nach Art. 21 DSG findet nicht statt, ein Profiling mit hohem Risiko ebenfalls nicht.
Die Website wird ausschliesslich verschlüsselt übertragen (HTTPS). Der Zugang zu Kandidaten- und Betriebsdaten ist auf die Personen beschränkt, die ihn für die Vermittlung brauchen, und mit persönlichen Zugangsdaten geschützt. Mit beiden Dienstleistern bestehen Verträge zur Auftragsbearbeitung.
Details zu unseren Schutzmassnahmen nennen wir hier bewusst nicht. Sie würden vor allem denen helfen, gegen die sie gerichtet sind.
Für alle folgenden Rechte genügt eine formlose Nachricht an hallo@leonly.ch. Sie müssen nichts begründen und kein Formular ausfüllen.
Sie können jederzeit verlangen, dass wir Ihnen mitteilen, welche Daten wir über Sie bearbeiten. Die Auskunft umfasst auch Zweck, Herkunft der Daten, Empfänger und Aufbewahrungsdauer. Sie ist kostenlos und wird in der Regel innert 30 Tagen erteilt (Art. 25 DSG). Auf dieses Recht können Sie nicht im Voraus verzichten. Wir bleiben auskunftspflichtig, auch wenn Daten bei einem unserer Dienstleister liegen.
Daten, die Sie uns selbst bekannt gegeben haben, geben wir Ihnen in einem gängigen elektronischen Format heraus oder übertragen sie auf Ihren Wunsch direkt an eine andere Stelle. Auch das ist kostenlos (Art. 28 DSG).
Falsche Angaben berichtigen wir (Art. 32 Abs. 1 DSG). Wir prüfen die Richtigkeit zudem von uns aus: Genau dazu dient die telefonische Bestätigung alle 90 Tage. Lässt sich weder beweisen noch widerlegen, ob eine Angabe stimmt, halten wir das mit einem Bestreitungsvermerk fest.
Sie können verlangen, dass wir Ihre Daten löschen oder vernichten, dass wir eine bestimmte Bearbeitung unterlassen oder dass wir Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben (Art. 32 Abs. 2 DSG). Ausgenommen bleiben Unterlagen, die wir gesetzlich aufbewahren müssen.
Wo wir uns auf Ihre Zustimmung stützen, können Sie diese jederzeit widerrufen, ohne Frist und ohne Begründung. Eine Nachricht an hallo@leonly.ch oder ein Anruf auf 041 562 03 27 genügt. Der Widerruf gilt für die Zukunft. Was vorher rechtmässig geschehen ist, wird dadurch nicht rückwirkend unzulässig. Für die Arbeitsvermittlung ist dieses Recht ausdrücklich vorgeschrieben (Art. 19 Abs. 4 AVV), und wir weisen Sie schon beim Anmeldeformular darauf hin.
Sie können sich an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wenden. Er kann eine Untersuchung eröffnen (Art. 49 DSG). Das Schweizer Recht kennt dafür kein förmliches Beschwerdeverfahren wie das europäische, aber der Weg steht Ihnen offen. Unabhängig davon können Sie Ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen.
Uns ist der kurze Weg lieber. Melden Sie sich zuerst bei uns, wir klären das meist am Telefon.
Diese Erklärung beschreibt den heutigen Stand. Zwei Punkte werden sich absehbar ändern: der eingetragene Sitz nach der Publikation der Sitzverlegung, und die Liste der Dienstleister, sobald ein System für die Kandidatenverwaltung dazukommt. Massgebend ist jeweils die hier veröffentlichte Fassung mit dem Datum unten.
Stand 30. Juli 2026.